Seit dem 01. Mai 2014 bedarf jeder länger als drei Monate andauernde Leerstand einer Berliner Wohnung einer behördlichen Genehmigung. Gibt es eine solche Genehmigung nicht, ist der Leerstand illegal, gesetzeswidrig und erfüllt somit den Tatbestand einer Zweckentfremdung. Wird ein nicht genehmigter Leerstand den zuständigen Behörden bekannt, müssen sie tätig werden, das heißt, Bußgelder verhängen, ein […]