Mit einem Einwohner*innenantrag können Initiativen ihre Anliegen in die Bezirksverordnetenversammlungen einbringen. Welche Schritte sind dafür notwendig, und was ist besonders zu beachten?
Beteiligung im Bezirk

Mit einem Einwohner*innenantrag können Initiativen ihre Anliegen in die Bezirksverordnetenversammlungen einbringen. Welche Schritte sind dafür notwendig, und was ist besonders zu beachten?
Wir haben dazu aufgerufen, auf Din A1 Blättern zum Ausdruck zu bringen, welche Gefühle oder Gedanken die versuchte Verdrängung von Kisch & Co und des ganzen Kulturstandorts Oranienstr. 25 bei euch auslösen. Schon viele haben Bilder gemalt, Slogans geschrieben oder andere Werke für das Mega-Buch gemacht. Wir werden alles sammeln, hier auflisten und in den Social-Media-Kanälen verbreiten. Und wer weiß was noch alles draus wird …
Die kooperierenden Initiativen, die aktiv für Erhalt des Kulturstandort Oranienstr. 25 zusammenarbeiten, haben eine Reihe von ineinandergreifenden Kampagnenteilen vorbereitet. Mit den Postkarten können alle den neuen Eigentümer*innen der Oranienstr. 25 direkt schreiben, was der Kiez von der angedrohten Verdrängung hält.
PRESSEMITTEILUNG: Wir, die Betreiber*innen, Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Anwohner*innen und zahlreichen Unterstützer*innen der Buchhandlung Kisch & Co. in der Oranienstraße 25 in Kreuzberg, protestieren mit Nachdruck gegen den erneuten Versuch, den Kiezbuchladen zu verdrängen.
Gemeinschaftsaktion der Initiativen in SO36 mit Mega-Buch des Protests und der Solidarisierung. Die Nachbarschaft nimmt die Verdrängung der Buchhandlung Kisch & Co sowie des ganzen Kulturstandorts nicht hin. Aufruf zum Mitmachen für Nachbar*innen, Gewerbetreibende, Initiativen, Vereine und Gruppen.
Wir haben Grund zu befürchten, dass unser Haus entmietet werden soll. Ende letzten Jahres gab es einen Eigentümer*innenwechsel. Buchladen, Arbeits- und Ausstellungsräume im Kiez sind akut von Verdrängung bedroht. Mit Download des PDFs.
Zuerst die gute Nachricht: Mieter*innen im Sozialen Wohnungsbau müssen nicht mehr als 30% ihres Einkommens für die Warmmiete bezahlen. Das gilt natürlich auch in Corona-Zeiten. Und wenn Mieter*innen auf Kurzarbeit gesetzt sind oder ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit gesunken ist, gilt das eben auch. Wer wegen Kurzarbeit nur 60% Einkommen hat, kann dann eben auch …
Hier haben wir für euch die Berliner Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise mit weiterführenden Links zusammengefasst. Aktuell können noch Anträge für die Soforthilfe III (Zuschuss für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen) und Soforthilfe V (Zuschuss zum KfW-Schnellkredit) gestellt werden.
Das Land Berlin hat ein weiteres Zuschussprogramm auf den Weg gebracht: Antrag auf Soforthilfe V stellen können Berliner Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 100 Mitarbeiter*innen, nachdem sie entweder einen KfW-Schnellkredit bereits beantragt haben oder nach Prüfung nicht beantragen konnten, z. B. weil Überschuldung droht. Die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe V richten sich danach, ob der KfW-Kredit in Anspruch genommen werden konnte oder nicht. Die folgende Grafik der IBB zeigt die Optionen:
Hier halten wir euch auf dem Laufenden über Änderungen der Berliner Eindämmungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Seit dem 07.05. gibt es Neuerungen für Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege und auch bei Versammlungen gibt es weitere Lockerungen: