10. Juni 2021 18:00 – 21:00
Die sechs Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Berlins sind im Besitz von knapp 330.000 Wohnungen in Berlin. Damit ist die Stadt Berlin auch gleichzeitig ihr größter Vermieter. Der Zustand und die Ausrichtung der LWU betrifft einen relevanten Teil der Berliner Mieterschaft.
Im Gegensatz zu privaten Vermieter:innen und Eigentümer:innen unterliegen die LWU klaren sozialpolitischen Regulierungen – ob beim Thema Mieterhöhungen, bei Modernisierungsumlagen oder festgelegten Quoten zur Vermietung an WBS-Berechtigte und Geringverdienende. Durch das aus dem Mietenvolksentscheid hervorgegangene Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) und die Einrichtung der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) wurden weitere Maßnahmen zur sozialen Ausrichtung und zu Mieter:innenmitbestimmung bei den LWU verankert. Hier bestehen jedoch noch viele Baustellen und eklatante Widersprüche.
So lassen die Parteien der regierenden Koalition keine Gelegenheit aus, um auf die Dringlichkeit von mehr Mieter:innenbeteiligung in den LWU hinzuweisen. In teils jahrelangen Diskussionsprozessen und aufwändigen Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden sogenannte „Leitlinien für Beteiligung von Bürger:innen an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ erarbeitet, Vorhabenlisten, Anlaufstellen, Beteiligungskonzepte und ein Beteiligungsrat verabredet und aufwändige Broschüren produziert.
Auch die LWU selbst waren in diesem Bereich nicht untätig und haben unter wissenschaftlicher Begleitung und Beteiligung der „Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte“ sogenannte Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau und Leitlinien für Mieterbeiräte erarbeitet und veröffentlicht.
Diese Maßnahmen spiegeln sich jedoch in der Realität nicht wider. Eine von den Mieterräten und Mieterbeiräten gemeinsam mit der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) erarbeitete Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG), welche Beteiligungsrechte der Mieter:innengremien, eine Schiedsstelle und ein Landes-Koordinierungsgremium forderte, stoßen auf energischen Widerstand von LWU und politischen Akteur:innen. Das parlamentarische Verfahren zur Novellierung hängt in der Verhandlung zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen und Koalitionsfraktionen– wodurch eine Entscheidung im Abgeordnetenhaus vor der anstehenden Wahl verhindert wird. Damit bleiben die Bestrebungen und Versprechungen zu mehr Mieter:innenmitbestimmung bei den LWU weiterhin leere Worthülsen.
Die Umsetzung der Forderungen nach Mieter:innenmitbestimmung und weitere wichtige Änderungspunkte im WoVG sollen im 6. Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik Berlin am 10. Juni mit den politisch Verantwortlichen diskutiert werden.
Die Veranstaltung ist kostenlos und wird öffentlich per Online-Call stattfinden. Für die Teilnahme ist nur eine Anmeldung per E-Mail nötig. Wir senden den Interessierten dann den Link zur Teilnahme zu.