21. April 2021 20:00 – 22:00
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Land Berlin keine Zuständigkeit für Regelungen im Sinne des Mietendeckels hat, da es im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt ist. Was bedeutet dies nun konkret für die Berliner Mieter*innen beziehungsweise ihre Verträge? Wann muss zurückbehaltene Miete nachgezahlt werden und was ist, wenn es nicht gezahlt werden kann? Wie umgehen mit der Gefahr der fristlosen oder ordentlichen Kündigung, wenn die Höhe der Nachzahlungsforderungen zwei Monatsmieten übersteigt?
Über diese und weitere Fragen will ich mit Experten reden und Ihnen die Möglichkeit bieten, Fragen zu stellen.
Am Mittwoch, den 21. April 2021 ab 20 Uhr, habe ich dazu zwei Mietrechts-Experten auf ZOOM eingeladen:
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht
Knut Beyer, Teamleiter der Mieterberatung bei asum
Moderation: Canan Bayram, die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost
Die Diskussion soll aufgezeichnet und veröffentlicht werden. Sofern Du beziehungsweise Sie damit nicht einverstanden bist, am besten die Kamera auslassen und uns vor einer Wortmeldung mitteilen, dass diese nicht aufgezeichnet werden soll.
Teilnahme-Link: https://us02web.zoom.us/j/85088029800
Çanan Bayram, MdB (Grüne)
+49 (0)30 2277 8144
canan.bayram@bundestag.de