11. Mai 2021 18:00 – 20:30
Für ca. 80 Bestandsgebäude mit ca. 2.300 Wohnungen übten die Bezirksämter seit 2017 das Vorkaufsrecht aus. Der überwiegende Teil der Wohnungen (1.680 Wohnungen) wurde von den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erworben. Das Vorkaufsrecht kann abgewendet werden, wenn sich die bzw. der Käufer:in in einer Vereinbarung bereit erklärt, die Genehmigungskriterien der sozialen Erhaltungsverordnung einzuhalten. Bisher wird für den Vorkauf der sog. Verkehrswert ermittelt. Mit dem Verkehrswert sind die Bezirksämter gezwungen, durch spekulative Entwicklungen geprägte Preise zu zahlen. Das kommunale Vorkaufsrecht droht damit, nicht mehr in seiner bisherigen Form zu funktionieren.
Die Bundesregierung beabsichtigt eine umfassende Novellierung des Wertermittlungsrechts. Im Seminar soll daher der Frage nachgegangen werden, welche Änderungen notwendig sind, damit die Ermittlung des Verkehrswertes sozial gerechter gestaltet wird und das kommunale Vorkaufsrecht nicht an der Preisentwicklung zu scheitern droht. Insbesondere wollen wir diskutieren, ob Ertragswertverfahren evtl. das bessere Berechnungsverfahren zur Wertermittlung im Vorkaufsrecht darstellt.
Mit:
Prof. Dr. Jörg Beckmann
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB)
Dr. Sebastian Kropp
(Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereichsleiter Vermessung)
Katrin Schmidberger
(Mitglied des Abgeordnetenhauses, Sprecherin für Wohnen, Mieten und Tourismus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Moderation: Werner Oehlert und Cornelius Bechtler (BiwAK e.V.)
keine Teilnahmegebühr (Teilnahmebegrenzung).
Eine Anmeldung ist erforderlich. Hier geht es zur Seminaranmeldung
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