3. Juni 2021 18:00 20:00

Mit dem FORUM Wohnungspolitik im BMV hat der Berliner Mieterverein im Jahr 2019 ein offenes Veranstaltungs- und Beteiligungsformat ins Leben gerufen, um einer interessierten Öffentlichkeit, wohnungs- und mietenpolitische Debatten nahe zu bringen und damit die eigene Wissens- und Meinungsbildung zu stärken.

Am 3. Juni 2021 laden wir zu einem digitalen FORUM zur kritischen Bewertung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner ‘Mietendeckel’ ein. Sie können die Veranstaltung am Donnerstag, den 03. Juni 2021 ab 18 Uhr live auf unserem Youtube-Kanal
verfolgen: https://www.youtube.com/channel/UClzkwlRhUarpwVj_sOpMAAg

In Mieter-, Verbraucherverbänden und anderen Organisationen ist ein sowohl juristischer als auch politischer Diskurs zum Berliner ‘Mietendeckel’ beziehungsweise zum jüngst ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bislang ausgeblieben.

Am 15. April 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht die Beschlussfassung zum Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln). Auf eine abstrakte Normenkontrollklage hin von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und FDP war das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Berliner Gesetz auch von Vermieter:innen und ihren Verbänden verfassungsrechtlich angegriffen worden. Das
Gesetz wurde von den Verfassungsrichtern im 2. Senat als unvereinbar mit dem Grundgesetz und deshalb rückwirkend für nichtig erklärt. Der denkbar ungünstigste Ausgang für den Berliner Senat sowie Experten und Expertinnen, die den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet und unterstützt hatten. Gravierend für hunderttausende Haushalte, die sich in Folge dieser Entscheidung mit z.T. hohen Nachzahlungen sowie hohen Mieten aus Neuanmietungen konfrontiert sehen.

Die Risiken lagen für Expertinnen und Experten vor allem bei der Ausgestaltung des Gesetzes, doch diese wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern weder in einer mündlichen Verhandlung noch in der veröffentlichten Begründung des Beschlusses behandelt.
Zwei Verfassungsrechtler sowie zwei Kammern des Berliner Landgerichts und die Mehrheit der Amtsrichter:innen in Berlin hatten das MietenWoG als verfassungsgemäß betrachtet. Strittig im Hinblick auf die Verfassungsgemäßheit waren einerseits die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin, andererseits das Verhältnis zum zivilrechtlich geregelten Mietrecht sowie zur Eigentumsfreiheit. Die Begründung des BVerfG ist eindeutig: Die Kompetenz zur Mietpreisgestaltung sei nicht im Kompetenztitel des Wohnungswesens beheimatet. Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegt der s.g. konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bundesgesetzgeber habe im Hinblick auf Mietpeisregeln – insbesondere mit der Mietpreisbremse – abschließend gehandelt.

Auf dem digitalen FORUM werden Wissenschaftler:innen, Jurist:innen und Verfassungsrechtler:innen ihre Einschätzung zum Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts darlegen, diesen kritisch bewerten sowie verfassungsrechtliche & mietenpolitische Spielräume des Bundes und der Bundesländer im Hinblick auf eine Mietpreisregulierung ausloten.
 
Es diskutieren:
Prof. Dr. Tim Wihl // Gastprofessor für Theorie der Politik am Institut für Sozialwissenschaften an der
Humboldt Universität zu Berlin
 
Selma Gather // Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht, Arbeits- und Sozialrecht bei Florian Rödl, Professor im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Freien
Universität Berlin
 
Dr. Rainer Tietzsch // Rechtsanwalt; seit 2017 Vorstandsvorsitzender im Berliner Mieterverein e.V.; Verfasser
der vom BVerfG angeforderten Stellungnahme des BMV an den 1. Senat
 
Moderation: Wibke Werner & Reiner Wild // Geschäftsführung im Berliner Mieterverein e.V.
 
Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf eine anregende Diskussion!

Berliner Mieterverein

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