Das vollständige Protokoll des 8. Hearings des IniForum „Abriss und Verdrängung: Leistbaren Wohnraum sichern, aber wie?“ vom 7. Dezember 2022
Carola Rönneburg (Initiativenforum Stadtpolitik Berlin) begrüßt die Anwesenden.
Moderatorin Anastasia Blinzov erläutert kurz die Zielsetzung der Hearings und führt in das Thema ein: Nach wie vor gebe es viele Nachkriegsbauten im Berliner Stadtbild. Die Immobilienwirtschaft habe ein großes Interesse an diesen Gebäudekomplexen, allerdings weniger an den Häusern selbst, sondern an ihrer Innenstadtlage. Oft müssen sie Neubauten weichen, deren Wohnungen teuer vermietet werden. Hier habe das Zweckentfremdungsverbotsgesetz Abhilfe schaffen sollen: Ein abgerissenes Wohnhaus darf nur durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden, für das eine preisgebundene Miete von maximal 9,17 € gelte. Es gebe aber viele Umgehungsmöglichkeiten, die eifrig genutzt würden, etwa dass eine Sanierung unwirtschaftlich sei, weil die Refinanzierung mehr als zehn Jahre dauere. Dann werde der Wohnraum als nicht schützenswert eingeschätzt und müsse Eigentumswohnungen und hochpreisigen Mietwohnungen weichen, auch wenn das Haus noch bewohnt sei.
Sie stellt Sebastian Bartels, den Geschäftsführer des Berliner Mietervereins vor, der die Thematik näher erläutern wird, Daniel Dieckmann, der die IG Habersaathstraße vertritt, sowie Wolfgang Mahnke und Klaus Helmerichs von der MieterWerkStadt Charlottenburg.
Aus der Politik werden Stellungnahmen erwartet von Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung und Bauen, Umwelt, Tourismus der Fraktion Die Linke im AGH Berlin, von Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen, Mieten und Haushaltspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AGH Berlin, von Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung, Tourismus und Clubkultur der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AGH Berlin, und von Ülker Radziwill, SPD, Staatssekretärin für Mieterschutz und Quartiersentwicklung.
Im Anschluss sei Zeit für die Diskussion eingeplant.
Sebastian Bartels, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, führt in das Thema ein, dessen sozialer und wohnungspolitischer Dimension er sich im Folgenden vorrangig widmen will. Hinweisen möchte er ausdrücklich aber auch auf die ökologische Problematik: Der Abriss verursache mehr CO2 als die Sanierung, habe die Deutsche Umwelthilfe ermittelt. Dazu gebe es ein Pilotprojekt in NRW. Eine Reform des Baurechts müsse einen deutlich restriktiveren Umgang mit Abriss beinhalten.
Zu den Nachkriegsbauten zählten die Gebäude aus den 50er- und 60er-Jahren, zunehmend aber auch aus den 70er-Jahren, also ein erheblicher Teil. Die Statistik des Jahres 2020 weise 1,933 Mio. Wohnungen in Berlin aus, davon 678.000, die zwischen 1949 und 1978 errichtet wurden, also fast so viel wie die Altbauten, zu denen die Bebauung bis 1948 zählt, und mehr als ein Drittel des gesamten Bestandes. 50 % davon sind aus den 50er- und 60er-Jahren. Vielleicht nicht schön, aber vertraut im Stadtbild und oft inmitten von Grünflächen, haben sie einige Pluspunkte wie kleine Wohnungen von 40 bis 60 Quadratmetern und praktische Grundrisse, die eine energetische Sanierung erleichtern. Durch ihre geringe Höhe ist der Dachgeschossausbau leichter, sie liegen innerhalb des S-Bahn-Rings, und sie haben eine soziale Bedeutung für ihre finanziell nicht so gut aufgestellten Bewohner:innen, die teils schon seit Jahrzehnten dort leben. Aber auch junge Menschen fänden dort ihr Zuhause. In den Mietspiegeln schlägt sich nieder, dass sie mit 6,59 €/qm eindeutig günstiger sind als die Altbauten (bis 1918: 8,13 €). Seit 2010/11 würden diese Objekte immer häufiger aus langjährigem Besitz an mittelgroße Eigentümer bzw. Fondsgesellschaften verkauft, die nicht mehr instand hielten, dafür irgendwann entmieteten. Den Mieter:innen würden Abfindungen von 3.000 € bis zu mehreren 10.000 € angeboten, je nachdem wie standhaft sie sind. Im Hintergrund werde dann schon der Antrag auf Abrissgenehmigung vorbereitet. Häufig gebe es auch die Verwertungskündigung, ein zivilrechtlicher Vorgang, bei dem der Mieterverein oft ins Spiel komme. Sie bringe die verängstigten Mieter:innen oft dazu, auszuziehen. Darauf folge nicht selten jahrelanger Leerstand, der zwar nicht erlaubt ist, sich aber durch langwierige Verfahren aufrecht erhalten lässt. Er liest exemplarische einige juristische Kommentare vor, die sich zugunsten der Mieter:innen äußern, aber es gelte das Ermessen des jeweiligen Gerichts. Wenn der Neubau erst mal stehe, werde nicht mehr kontrolliert, ob die Mietobergrenze eingehalten wird. Oft entstünden Eigentumswohnungen, in die die Käufer:innen einziehen, während die alten Mieter:innen längst weggentrifiziert sind. Ganz Kieze würden vernichtet.
Dieser Spekulation dienlich sei das Negativattest – dazu werde gleich die MieterWerkStadt Charlottenburg etwas sagen –, das bewohnte Häuser mit dem Argument für unbewohnbar erklärt, dass die Rendite der nächsten zehn Jahre nicht ausreiche, um einen Mindeststandard herzustellen. Auffallend oft erkläre ein bestimmter Gutachter beispielsweise einen Schallschutz auf dem Niveau der Nullerjahre für untragbar. Solche privaten Gutachten werden in der Regel vom Bezirksamt nicht mehr geprüft. Statistisch seien Abrisse in Berlin schwer nachzuvollziehen, nach ihren Berechnungen seien zwischen 1995 und 2011 jährlich mutmaßlich rund 2.500 Wohnungen durch Abriss vernichtet worden, zwischen 2015 und 2021 etwa 3.000 Wohnungen/Jahr.
Der Mieterverein sieht dringenden Handlungsbedarf, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz nachzuschärfen. Der Anspruch auf Genehmigung des Abrisses sei ein Mantra, das sich seit Jahren durch die Rechtsprechung ziehe, aber nicht mehr hinnehmbar sei. Es gelte, die Auflagen genauer anzuschauen, dafür hätten sie auch schon ein Konzept erarbeitet. Die Genehmigung könne viel strenger gehandhabt werden, denn laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz muss sie nicht, sondern kann sie erteilt werden, wenn öffentliche oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen oder wenn – in besonderen Ausnahmefällen – für den vernichteten Wohnraum angemessener Ersatzwohnraum geschaffen wird. Auch in den Ausführungsvorschriften werde eine solche Ausnahme nicht zwangsläufig vorausgesetzt. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gehe somit selbst davon aus, dass die Schaffung von Ersatzwohnraum nur in besonderen Ausnahmen ausreiche.
Ihr Vorschlag setze bei der Verschärfung der Genehmigung an. Der Eigentümer müsste detailliert darlegen, was ihn Sanierung sowie Abriss und Neubau kosten würden. Um Wirkung zu zeigen, müsse das Gesetz schon auf oberster Ebene geändert werden. Eine Gesetzesänderung sei keine so große Hürde wie vielleicht angenommen, denn die mieterfeindliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die alles unter städtebauliche Fragen subsummiere – Hauptsache neuer Wohnraum, egal für wen –, beruhe auf einem alten, sehr schmalen Gesetz. Dieses zu überarbeiten dürfe nicht allzu anspruchsvoll sein. Zudem sei Grundstückseigentum, das dem Wohnen gewidmet wurde, besonders stark dem Gemeinwohl verpflichtet. Niemand könne ein bewohntes Haus abreißen, einfach weil es ihm gehört. Es reiche auch nicht, hier und da mal in eine Verordnung oder die Ausführungsvorschrift zu schauen, sondern das Wichtigste müsse im Gesetz selbst geregelt sein. Eine Schärfung des Gesetzes sei zudem wünschenswert, um den Personalbedarf zu senken – eine unklare Gesetzeslage erfordere sehr viel mehr Verwaltungs- und damit Personalaufwand. Fazit: Sie fordern den Senat auf, das Gesetz endlich anzufassen und nicht zu vorsichtig damit umzugehen.
Daniel Dieckmann, der seit fast 20 Jahren in der sogenannten Papageienplatte in der Habersaathstraße 40–48 wohnt und Sprecher der gleichnamigen Interessengemeinschaft ist, rekapituliert die fast 15 Jahre Kampf ums Zuhause. 2006 wurde das ehemalige Schwesternwohnheim mit 120 Wohnungen in fünf Aufgängen vom Land Berlin für 2,02 Mio. Euro an einen Arzt der Charité verkauft. In den beiden Folgejahren fand eine umfangreiche energetische Sanierung statt und eine Photovoltaik-Solarkraftwerkanlage wurde installiert. Die Kosten von 720.000 € finanzierten die Mieter:innen mit einer Modernisierungsumlage von 11 %. Jede frei gewordene Wohnung wurde nun saniert und zur Ferienwohnung umgebaut. Die Charité, wenige Minuten entfernt, habe schon zuvor eine Pension für Angehörige von Patient:innen in dem Haus betrieben. Als das Zweckentfremdungsverbotsgesetz 2013/2014 diese lukrative Vermietung erschwerte, habe der Arzt 2017 für – so sagt man – 20 Mio. Euro an Arcadia verkauft. Die neuen Eigentümer haben schnell begonnen, das Haus, das 1984 erst erbaut worden war, zu entmieten, um es abzureißen und Luxusapartments zu bauen. Entweder wurde den Mieter:innen, darunter viele Pflegekräfte, Geld geboten oder der Verbleib durch häufige Eigentümerbegehungen der Wohnungen ungemütlich gemacht. Den letzten neun Parteien wurden 30.000 € angeboten, wenn sie ihre Wohnungen aufgeben würden. Die Zweckentfremdung des Hauses mit damals 85 entmieteten Wohnungen wurde vom Bezirksamt Mitte 2018 festgestellt. Es gelte nun, den Abriss zu verhindern. Die Lage in Mitte, nahe an der Charité, dem Bundeswehrkrankenhaus und dem Bundesnachrichtendienst, sei ideal. Das Grundstück sei zur Hälfte bebaut, die andere Hälfte bestehe aus einer Grünfläche mit Kinderspielplatz. Es gebe derzeit drei Hausgemeinschaften: die ukrainischen Bauarbeiter, die ihre Familien hergeholt hätten, die zwölf bis 15 Bestandsmieter:innen und die 50 bis 60 ehemals Obdachlosen, die hier eine Wohnung gefunden haben. Dazu gebe es eine geheime Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Bezirksbürgermeister von Dassel und dem Geschäftsführer von Arcadia. Die wechselvolle Geschichte des Hauses, die ihre Bewohner:innen viele Nerven gekostet habe, ist in zahlreichen Medienberichten dokumentiert.
Die Interessengemeinschaft Habersaathstraße fordert, die Abrisspläne für ihre wie für viele andere Häuser – darunter auch energetisch sanierte Objekte – sofort zu stoppen, nicht nur aus sozialen, auch aus stadtpolitischen und ökologischen Gründen, denn die Bauwirtschaft sei verantwortlich für bis zu 40 % des CO2-Ausstoßes und gigantische Mengen Sondermülls. Warum bauen, wenn Wohnraum schon vorhanden ist? Warum müssen für die Rendite intakte Bestandsgebäude abgerissen werden?
Eine Verwertungskündigung, die gerade wieder ein Mieter erhalten habe, hat er zur Ansicht mitgebracht: ein Buch von 160 Seiten, darunter 80 Seiten eines Verwertungsgutachtens des berlinweit einschlägig bekannten und schon von Sebastian Bartels genannten Gutachters, der den Eigentümern das Gutachten liefere, das sie wünschen, und auch im Falle der Habersaathstraße zum Schluss kommt, dass nur der Abriss der Häuser sinnvoll sei. Über die angeführten Mängel schüttele jeder Architekt den Kopf. Sie bekämen dennoch jedes Jahr die Kündigung zum 1. Mai. Er möchte auch noch mal bekräftigen, was Sebastian Bartels gesagt hat: dass unterlassene Instandhaltung und Wartung sich für die Eigentümer auszahlen. Ihr Appell an die Landespolitik sei, dem ein Ende zu setzen, dass jemand erst das Haus verrotten lässt, um dann den Abriss genehmigt zu bekommen. In dem Fall müsse ein Treuhänder eingesetzt werden, um die Wohnung wieder der Vermietung zuzuführen.
Im Fall der Habersaathstraße drohe auch noch die ökologisch bedenkliche Versiegelung der Grünflächen. Derzeit streite das Bezirksamt noch um die nachgewiesene Spielfläche.
Die Bundesnotlage sei erklärt worden, Abriss von günstigem Wohnraum müsse sofort gestoppt werden. Sie schlagen vor, Gegen- und Verkehrswertgutachten durch die Bezirke oder das Land Berlin erstellen zu lassen, um die Absurdität dieser Projekte darzulegen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen könne man nach dem Baugesetzbuch damit stoppen und auch den Abriss verhindern, der als letzte finanziell lohnende Möglichkeit nur Eigentumswohnungen erlaube. Der Abriss von Wohnhäusern schaffe in der Regel keine einzige Wohnung mehr und bezahlbare Wohnungen ohnehin nicht.
Sie fordern die Rekommunalisierung der Häuser sofort. Nun suche die Arcadia zum dritten Mal einen Käufer, erst für 30 Mio., dann für 40 Mio. und jetzt für 46 Mio. Euro, da sie ja gerade wieder entmieten und die ehemals Obdachlosen erneut auf der Straße landen. Die Geschichte der Spekulation gehe weiter, das Zögern und Zaudern müsse endlich aufhören: Keine Wohnung ohne Menschen, keine Menschen ohne Wohnung.
Wolfgang Mahnke von der MieterWerkStadt Charlottenburg berichtet, dass sie sich angesichts der dramatischen Klimabilanz der Bauwirtschaft damit befassen, wie Abriss generell, sowohl von Wohnraum als auch von Gewerbeflächen, zu verhindern sei. Dem Bauministerium hätten sie den Vorschlag einer Umbauordnung übergeben, die Umbau statt Abriss fordere und in die Musterbauordnung einfließen sollte. Enthalten sei auch ein Paragraf, jeden Abriss unter den Vorbehalt der Klimaneutralität zu stellen; das heißt, eine Lebenszyklus- und eine Lebenszyklusaufwendungsbilanz müssten vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass Abriss und Neubau weniger klimaschädlich wären als der Umbau des bestehenden Gebäudes. Mit einer solchen Verordnung wäre ein Teil der Abrisse nicht mehr genehmigungsfähig. Schon im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen hätten sie die Unterlagen eingereicht, doch weder Aussagen zur Lebenszyklusaufwendungsbilanz noch allgemein zur Genehmigung von Abriss hätten sich im Koalitionsvertrag gefunden. Es sei nun Aufgabe der Abgeordneten, aufs Gesetzgebungsverfahren entsprechend einzuwirken.
Das Geschäftsmodell, das die Immobilienwirtschaft sei einigen Jahren propagiere – funktionsfähige Nachkriegsbauten abzureißen, um sie durch lukrativen Neubau zu ersetzen –, beurteilt auch er als höchst problematisch. Er demonstriert die Verwertung anhand des Beispiels Fasanenstr. 64, wo ein bewohntes Gebäude, das Ende der 60er-Jahre mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, weichen musste. Die neu entstandenen Eigentumswohnungen werden für einen Quadratmeterpreis von 29.933,90 € angeboten. Obwohl der neu geschaffene Ersatzwohnraum auf einem allen zugänglichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen müsse.
In Charlottenburg-Wilmersdorf gebe es einige Nachkriegsbauten, von denen er einige aufzählt. Auch er betont, die Funktionalität der Wohnungen sei nicht hoch genug zu schätzen und auch die Fassaden seien oft durchaus abwechslungsreich gestaltet worden.
Sie seien in mehreren Fällen den Verfahren nachgegangen: Die Immobilienbesitzer erklärten, sie würden das Gebäude nur zu gern erhalten, doch könnten sie die notwendigen Investitionen innerhalb von zehn Jahren nicht einspielen, daher sei der Erhalt für sie leider nicht zumutbar und sie müssten einen Antrag auf Abrissgenehmigung stellen. Damit berufen sie sich auf die Ausführungsverordnung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Dazu legten sie – wie zuvor schon beschrieben – ein Gutachten jenes einschlägig bekannten Gutachters vor, der wie immer zum Ergebnis gekommen sei, dass der Abriss alternativlos wäre. Das sei noch kein Skandal, aber es habe sich herausgestellt, dass die beteiligten Ämter diese Gutachten nur einer näheren Prüfung unterzögen, wenn sie ihnen unplausibel erschienen. Nie werde ein Ortstermin anberaumt, um überhaupt den Sachverhalt zu prüfen oder Fälle von unterlassener Instandhaltung zu ermitteln. Das habe nichts mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz, sondern mit den unterbesetzten Ämtern in den Bezirken zu tun. Wenn sie die Kapazitäten hätten, würden sie auch gründlicher prüfen. Hier bestehe ein gewaltiger Missstand, denn derzeit würden nach seiner Kenntnis ausnahmslos alle Abrissanträge einfach durchgewunken. Eine reformierte Baugesetzgebung würde natürlich auch eine bessere personelle Ausstattung der Bezirke erfordern.
Vor der Herstellung von Ersatzwohnraum drücken sich die Eigentümer durch ein Negativzeugnis, das ausgestellt werde, wenn das betreffende Gebäude nicht dem Schutz des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes unterliege. Das Ausstellen des Negativzeugnisses werde in den Bezirken aberwitzig unterschiedlich gehandhabt. Das habe auch eine kleine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker ergeben. In manchen Bezirken bekämen Eigentümer noch bewohnter Gebäude grundsätzlich kein Negativzeugnis. In anderen Bezirken würde es ausgestellt, wenn die Eigentümer angeben, dass die Instandhaltungsaufwendungen in der Zukunft zu hoch würden, um durch die Mieteinnahmen innerhalb von zehn Jahren refinanzierbar zu sein. Mit der Abrissgenehmigung und dem Negativzeugnis könnten sie ein Geschäftsgebäude errichten, so geschehen in der Schlüterstraße. Die Ungleichbehandlung in den Bezirken müsse dringend beendet werden. Das gelinge relativ unaufwendig durch eine Änderung der Ausführungsvorschriften.
Besonders abträglich sei die 10-Jahres-Frist für die Refinanzierung. Da werde sich stets auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 1982 bezogen. Damals galt in Berlin aber noch die Mietpreisbindung und ein Mietshaus wurde mit dem 6- bis 12-Fachen der Jahresmiete bewertet. Heute gilt das 20- bis 40-Fache der Jahresmiete als Bewertungsgrundlage, somit sei die alte Bewertungsgrundlage mehr als hinfällig. Sie bilde nicht mehr den Marktpreis ab, für den eine deutlich längere Refinanzierungsfrist gelte. Auf Grundlage der Immobilienpreisentwicklung der letzten fünf Jahre wären nun 30 Jahre die angemessene Refinanzierungsfrist und könnten durch eine entsprechende Änderung in der Ausführungsvorschrift durchgesetzt werden.
Klaus Helmerichs, ebenfalls von der MieterWerkStadt Charlottenburg, fasst zusammen, welche Konsequenzen sich aus ihrer Sicht aus dem dargestellten Sachverhalt ergeben. Der Blick müsse stärker auf den Bestand gelenkt werden und dürfe nicht nur auf Neubau fokussiert sein, denn im Bestand gebe es noch in großem Umfang und in allen Bezirken bezahlbare Wohnungen, selbst im vorgeblich so reichen Charlottenburg. Gleichwohl liege Berlin nach den neusten Zahlen in der Verwertung an der Spitze. Der Tagesspiegel habe für den Zeitraum von 2007 bis 2020 Investitionen in den Berliner Wohnungsmarkt in Höhe von 42 Mrd. Euro ermittelt, für 2021 weitere 2,7 Mrd. Euro. Das sei weit mehr als in Paris oder London investiert werde – und vor dem Hintergrund der dargestellten Verwertung zeige sich, dass der Immobilienlobby die Regie über den Berliner Wohnungsmarkt überlassen werde. Das sei ein Skandal. Anzusetzen sei daher bei der Bestandssicherung und der unterlassenen Instandhaltung und Sanierung. Die Gutachten der Immobilienbesitzer, die in der Regel alle von dem nun schon mehrfach genannten Gutachter stammten, listeten eine Menge nicht finanzierbarer Maßnahmen auf, die angeblich notwendig würden, analysierten aber nicht den Istzustand und berücksichtigten auch nicht, dass diese Häuser bewohnt seien. Nach den Kriterien dieses Gutachters müsste die gesamte Berliner Innenstadt abgerissen werden. Der zuständige Stadtrat, angesprochen auf die zweifelhafte Glaubwürdigkeit der Gutachten, habe erklärt, dass er doch einen beeidigten Gutachter nicht anzweifeln könne.
Eine komplette behördliche Sachverhaltsprüfung sei notwendig, ebenfalls müssten die Folgen unterlassener Instandhaltung aus den Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz herausgerechnet werden. Zudem müsse, wie schon gesagt, der Refinanzierungszeitraum den gestiegenen Bodenpreisen angepasst werden. Vor Ausstellung eines Negativzeugnisses müsse grundsätzlich die Frage geklärt werden, ob es sich bei bewohnten Häusern überhaupt um unbewohnbaren Wohnraum handeln könne. Da müsse kein Wohnraum im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erstellt, sondern allenfalls vorhandener Wohnraum verbessert werden. Die Grundvoraussetzungen für ein Negativzeugnis seien in der Regel nicht gegeben.
Die Forderung, Abriss nur bei Klimaneutralität zu genehmigen, falle in den Debatten immer stärker ins Gewicht, doch sei Klimaschutz in der Praxis bislang kein Kriterium – außer für Mietsteigerungen. Dabei müsse sich auch die Immobilienwirtschaft der Thematik stellen und vor allem auch finanziell in Anspruch genommen werden.
Wohnungs- und Bauämter müssten personell und durch Schulungen dringend gestärkt werden, da dort aktuell kaum ein Bewusstsein dafür existiere, was gerade geschehe. Neben den ökologischen müssten auch die sozialen Aspekte berücksichtigt werden. Mieter:innen müssten umgehend von einem Antrag auf Abrissgenehmigung für ihr Haus informiert werden. Wenn diese Feinarbeiten – inklusive der zeitgemäßen Verlängerung der Refinanzierungsregelung – in den Bau- und Wohnungsämtern ankämen und qualitativ und quantitativ entsprechend untersetzt würden, wäre schon einiges gewonnen, und viele Abrisse könnten verhindert werden.
Ülker Radziwill, Staatssekretärin für Mieterschutz (SPD), findet das Thema sehr wichtig und hat während ihrer Zeit als Abgeordnete in ihrem Charlottenburger Wahlkreis oft genug erlebt, dass Mieter:innen sich plötzlich und meistens unvorbereitet in einer solchen Situation wiederfanden. Da müssten noch Instrumente gefunden werden, die die Mieterschaft stärken. Viele Möglichkeiten, etwas zu unternehmen, hätten sie nicht – der ebenfalls anwesende Anwalt Bartels habe Mieter:innen in solchen Angelegenheiten schon unterstützt –, aber wenn sie sich zusammenschließen würden, könnten sie doch eine Menge bewegen. Wichtig sei aber, dass sie zusammenblieben, denn oft sei es so, dass die Mieterschaft durch Geldzahlungen gespalten werde. Als Staatssekretärin wolle sie den Mieterschutz hochhalten und entsprechende Instrumente organisieren. Sie sollten auf jeden Fall noch mal ins Gespräch kommen und ausloten, was die beste Unterstützung wäre. Die Landesregierung könne allerdings keine Mieterberatung anbieten, aber sie hätten sich um die Finanzierung von Mieterberatungsstellen gekümmert, die vielleicht angesichts des Drucks noch erweitert und weiter gestärkt werden müssten. Ihre Empfehlung an die Abgeordneten lautet, sich in den Haushaltsberatungen dafür einzusetzen.
Die konkreten Vorschläge für die Verordnung habe sie schon genau angeschaut und intensiv prüfen lassen. Alles, was den Abriss erschwere, sei ebenso in ihrem Interesse. Allerdings sei auch Vorsicht geboten: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sei sehr wichtig, ihres Wissens habe Berlin das sehr gut vorgelegt. Es habe sich bewährt und bislang allen Klagen standgehalten. Wenn es zu stärken sei, umso besser, aber bei allen potenziellen Änderungen müsse auch darauf geachtet werden, dass es stark bleibe und nicht wegbreche. Der Fachberatung habe sie entnommen, dass in Bezug auf das grundgesetzlich geschützte Privateigentum eine Gratwanderung unternommen werden müsse. Die Vorschläge stünden dem ihrer Meinung nach zwar nicht entgegen, aber sie keine Juristin, deshalb würde sie das gern noch mal genau prüfen lassen. Wenn Abriss schon durch die Verordnung erschwert würde, sehe man sie an der Seite der MieterWerkStadt Charlottenburg. Die Bauordnung müsse vielleicht in einer anderen Runde noch mal thematisiert werden, sie falle in den Verantwortungsbereich eines Kollegen. Den Lebenszyklus zu betrachten findet sie sehr sinnvoll und wichtig. Den Aspekt hätten sie auch schon in die Vorbereitung zur Bauministerkonferenz und – als Land Berlin – in das Statement der Bauminister eingebracht. Die Thematik sei bei ihnen im Hause angekommen. Ob er und, wenn ja, in welcher Form er seinen Weg in die Bauordnung finde, müsse man sehen. Da könne sie gerade nichts vorwegnehmen, denn die kenne sie nicht auswendig.
In der Zusammenarbeit der Bau-, Wohnungs- und Wohnungsaufsichtsämter sehe sie Unterschiede zwischen den Bezirken, in manchen finde regelmäßiger Austausch statt, in anderen müsse auf dessen Notwendigkeit wohl noch hingewiesen werden. Personell seien die Wohnungsaufsichtsämter nicht gut besetzt, auch das sei eine Empfehlung an die Abgeordneten. Die Wohnungsämter hingegen seien deutlich besser aufgestellt. Ein Auftrag des Koalitionsvertrages sei die Prüfung, ob diese beiden Ämter eventuell zusammengelegt werden sollten. Davon halte sie nach ersten Eindrücken erst mal nichts, könnte sich aber eventuelle Änderungen im Zuge einer neuen Aufteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bezirksebene vorstellen. Personelle Stärkung sei sicherlich sinnvoll. Aus dem Senat für Stadtentwicklung heraus hätten sie für eine AG der Wohnungsaufsichtsämter gesorgt. Zuvor habe es eine AG „Schrottimmobilien“ gegeben, die Leitfäden und Handbücher zur Thematik verfasst habe, an die sich die Wohnungsaufsichtsämter auch hielten und die sie sehr hilfreich fänden. Mit der neuen AG wollten sie den Austausch der Ämter untereinander anregen, denn es gebe einige Mitarbeiter:innen, die auf viel Erfahrung zu dem Thema zurückgreifen und mit den weniger erfahrenen Kolleg:innen teilen könnten. Sie bemühten sich auf jeden Fall, den Abriss deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre seien nicht erfreulich, und dass sie gemeinsam politisch etwas verändern wollen, verstehe sich von selbst.
Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung und Bauen, Umwelt und Tourismus (Die Linke), bedankt sich bei den Initiativen, dass sie sich die Zeit nehmen und daran mitwirken, die Wohnraumversorgungspolitik im Land Berlin zu verändern. Sie vertrete heute Nikolas Schenker, der erkrankt sei. Seine kleine Anfrage aus dem Februar 2022 sei schon erwähnt worden – die Lage sei dramatisch. Abriss und Verwertungsstrategien seien schon 2016 Themen in den Koalitionsvereinbarungen gewesen, aber nichts habe sich verbessert, sondern im Gegenteil habe sich die Situation zugespitzt. Im Jahr 2018 seien 369 Häuser abgerissen worden, im Jahr 2021 schon 516 Häuser. An dem Umstand, dass sich die Abrisse auf Mitte und Charlottenbug konzentrieren, lasse sich eine knallharte Standortpolitik erkennen, Auswirkung einer nicht minder knallharten kapitalistischen Verwertung von Stadtraum.
Sowohl die Regierung als auch die Stadt Berlin müssten sich die Frage stellen, ob „Bauen, bauen, bauen“ nicht gescheitert ist. Sie sei nicht erst jetzt zu dieser Überzeugung gekommen. Doch es sei wichtig, diese Frage im Kontext der Neubaupolitik wieder zu stellen und auch darüber nachzudenken, ob nicht viel eher auf eine soziale Wohnraumversorgungspolitik gesetzt werden müsse. Spekulation habe viele Gesichter, der Abriss von Wohnraum sei nur eines, ebenfalls sei der Anstieg der Bodenpreise in guten Lage ein Marktprozess, der in Gang gesetzt wurde. Wenig hilfreich sei auch Andreas Geisel, der noch 2015 erklärte, es gebe kein Recht auf Innenstadt, sondern Berlin brauche eine neue Gründerzeit.
In der Frage, was zu tun sei, hält sie die Zeit gekommen, neue Bündnisse einzugehen. Am Vortag habe sich der BUND mit dem Thema Baumüll befasst. Die Zahlen seien sogar noch viel dramatischer als das, was zuvor schon genannt wurde. In Berlin fielen nämlich jährlich 4,1 Mio. Tonnen Baumüll an, gegenüber 0,8 Mio. Tonnen Haus- und Geschäftsmüll. Hier sei eine klimapolitische Scharfstellung wichtig. Es sei gut, dass schon die Bauordnung adressiert worden sei, aber als Koalition müssten sie sagen, dass diese vom Bausenator zurückgehalten werde. Es gebe gerade keine Verhandlungsoptionen. Die Fassung, die der Senat beschlossen habe, habe das Parlament noch nicht erreicht, das sei angesichts des großen Handlungsdrucks misslich. Die Architektenkammer wiederum habe die Bauwende ausgerufen und befürworte ein Abrissverbot, das auch die Linke in ihrem Wahlprogramm gehabt habe. Im Koalitionsvertrag finde sich wenigstens die Priorität von Umbau und Erweiterung gegenüber Abriss und Neubau sowie Kreislaufwirtschaft und Baustoffrecycling. Das Abrisswirtschaftsgesetz gebe das auch vor. Danke auch noch mal für die klare Botschaft, dass die Bauaufsicht gestärkt werden müsse. Das Problem, dass die Bauaufsicht in den Bezirken faktisch nicht mehr existiere, sei seit Jahren bekannt. So gehe es nicht weiter. An Frau Radziwill adressiert sie, dass das kein Erkenntnis-, sondern ein Vollzugsproblem sei. Da müsse sie unbedingt nachsteuern.
Hinsichtlich der Zweckentfremdung nennt sie mit Blick auf das Beispiel Habersaathstraße die Forderung nach eigenen Sachverständigen seitens der öffentlichen Hand, um zu verhindern, dass zweifelhafte Gutachter weiterhin Oberhand behalten. Auch sie sehen das Problem, dass für die Wiederherstellung eines Hauses eine Amortisierung innerhalb von zehn Jahren stattfinden soll. Das könne so nicht bleiben. Sie zieht das Fazit, dass eine stärkere volkswirtschaftliche Betrachtung notwendig sei und damit einhergehend eine Entkoppelung von der Marktlogik. Sie plädiert für breitere Bündnisse mit Organisationen, die die Themen Abriss und CO2-Ausstoß der Bauwirtschaft längst auf die Tagesordnung gesetzt haben wie der BUND, und es gelte auch, Mieter:innenrechte zu stärken.
Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten sowie Haushaltspolitik (Bündnis 90/Grüne), bedauert, dass bei der Arbeit am Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Abrissproblematik nicht stärker berücksichtigt wurde, aber als sie mit dem Entwurf begonnen hätten, sei das Problem der Ferienwohnungen viel drängender gewesen. Gleichwohl stehe das Thema Abriss als Erstes im Koalitionsvertrag. Ohne Verantwortung abwälzen zu wollen, weist sie darauf hin, dass die Abgeordneten zwar die Gesetzgeber:innen sind, aber der Senat die Ausführung und die Verordnungen verantwortet. Dazu würden sie auch nicht befragt. Von der 10-Jahres-Frist der Refinanzierung sei im Gesetz keine Rede, sondern in der Ausführungsverordnung des Senats. Sie bedauert aber, dass sie nicht an manchen Stellen mehr ins Detail gegangen seien, um Spielräume einzuschränken. Eigentlich sollte die Reform nun angegangen werden. Sie hofft, dass sie im Januar trotz Wahlkampfs mit der Auswertung beginnen können. Dazu müssten sie aber auch noch die Stadträtinnen aus den Wohnungs- und Wohnungsaufsichtsämtern dazuholen. Auch sie sieht das Problem der getrennt agierenden Wohnungs- und Wohnungsaufsichtsämter und dass es zwei unterschiedliche Gesetze gebe. Schon im Koalitionsvertrag von 2016 sei eine Zusammenlegung der beiden Ämter auf Bezirksebene vorgesehen gewesen sei. Ebenfalls gebe es eine Debatte und einen entsprechenden Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, die Gesetze zusammenzuführen, da die Grenzen von Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung oft fließend seien. Eine der Varianten müssten sie unbedingt angehen.
Den Vorschlag, betroffene Mieter:innen frühzeitig zu begleiten, findet sie sehr gut und nennt als mögliches Modell die AKS in Friedrichshain-Kreuzberg, der Hausgemeinschaften bei der Durchsetzung des nun abgeschafften Vorkaufsrechts und der Abwendungsvereinbarung beraten habe. Als ein schlechtes Beispiel der Beteiligung sieht sie die Habersaathstraße, wo Mieter:innen zudem gegeneinander ausgespielt wurden.
Sie bedauert, dass die Reform der Bauordnung im vergangenen Jahr nicht gelungen sei. Sie sei einige Male verschoben worden und nun überfällig. Dank des Inputs sei auch klar, was ergänzt werden müsse. Mit dem Mieterverein habe es ein Treffen gegeben, auf dem dieser seine interessanten Überlegungen zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz dargestellt habe. Für den Ersatzwohnraum habe er sowohl feste WBS-Quoten von etwa 50 % als auch eine Kopplung an die Bestandsmieten oder den Mietspiegel ins Gespräch gebracht, jedenfalls Mieten diesseits der 9,17 €. Vor 2018 habe es – außer in Milieuschutzgebieten – überhaupt keine Genehmigungserfordernis, sondern nur eine Anzeigepflicht für den Abriss von Wohnhäusern gegeben. Allein in Milieuschutzgebieten habe Abriss überhaupt verhindert werden können.
Im Zusammenhang mit dem Mietendeckelbeschluss habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass Berlin sehr wohl das Recht habe, bei einem angespannten Wohnungsmarkt einzugreifen und dabei nur der Eigentumsfreiheit unterstellt sei. Sie hätten also eine große Freiheit und sehr viel Potenzial.
Auch angesichts der in sich teils widersprüchlichen Ausführungsvorschriften fände sie es sehr gut, mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen, um sie zu überarbeiten. Gerade lägen sie beim Rat der Bürgermeister, sodass es übermorgen für die Bürgermeisterin die Möglichkeit gebe, die Ausführungsvorschriften schnell zu heilen.
Es sei insgesamt wenig von Ersatzwohnraum die Rede. Für einen Bezirk sei es auch schwierig, diesen bereitzustellen, weil in den Ausführungsvorschriften zunächst ein Zwangsgeld vorgesehen sei, dass die Eigentümer:innen in der Regel aus der Portokasse zahlten.
Für die Koalition sei es ein Armutszeugnis, dass sie es in der Habersaathstraße nicht geschafft hätte, die Treuhänderregelung sowie das Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen. Der Rat der Bürgermeister habe darauf hingewiesen, dass ein Leitfaden für die Stadträt:innen erarbeitet werden müsse, in dem zum Beispiel geregelt werde, welchen Wohnungsstandard der Treuhänder herstellen müsse, wer dafür zahle etc.
Sie hofft, dass Mitte des kommenden Jahres die Gesetzesreform vorliegt.
Sebastian Bartels möchte auf das Missverständnis eingehen, dass im jetzigen Gesetz das Eigentumsinteresse vorgehe. Es seien sich alle Anwesenden einig, dass die Verwaltungspraxis und das Gesetz sehr undurchsichtig und unscharf sind. Das Gesetz könne so ausgelegt werden, dass das Eigentümerinteresse am Abriss höher zu bewerten sei, nach alter Rechtsprechung müsse es auch so ausgelegt werden. Doch das Gesetz enthält ebenso in § 3 die Feststellung eines öffentlichen Interesses am Erhalt des Wohnraums. Öffentliches Interesse kann die Interessen des Eigentümers überwiegen. Zudem heißt es darin, dass in Ausnahmen Ersatzwohnraum geschaffen werden könne. Das Gesetz müsse daher genauer gefasst werden, sonst gebe es wieder die Gefahr, dass die Ausführungsverordnungen die Inhalte wegschießen. Er schlägt für Absatz 3 die Ergänzung vor, dass bei Zumutbarkeit des Erhalts keine Abrissgenehmigung gegeben werde. Es sei ganz klar Gesetzgeberkompetenz, bei einer so schwierigen Versorgungslage hier einzugreifen. Denn klar sei, dass Ersatzwohnraum mindestens zu 50 % verlorenes Terrain sei. Ebenso könne in den Ausführungsvorschriften festgehalten werden, dass auch soziale und nicht nur städtebauliche, kulturelle u. ä. Gründe eine Abrissgenehmigung verhindern können. Mit diesen Beispielen möchte er die Möglichkeiten benennen, wie mit einfachen Ergänzungen die Wirksamkeit des Gesetzes, das im Grunde schon abrissfeindlich sei, erhöht werden könne, und die Abgeordneten ermuntern, das Gesetz und danach auch die Verordnung und die Ausführungsvorschriften in Angriff zu nehmen.
Eine Zuschauerin dringt auf Verankerung der Klimaschutzaspekte von Abriss und Neubau im Gesetz. Es müsse für alle Bürger:innen sichtbar werden, dass Berlin sich für den Klimaschutz einsetzt, nicht zuletzt in Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Sommer, aus dem sich Verpflichtungen ergäben. Sie wünsche sich als Bürgerin, dass in der Frage Abriss oder Erhalt der Klimaschutz als Querschnittsaufgabe verankert wird. Auch im Fall der Habersaathstraße, von dem sie erst am heutigen Tag erfahren habe, sei ein Abriss – noch dazu mit dem ganzen Sondermüll der energetischen und noch wirksamen Sanierung – höchstproblematisch. Warum so etwas geschehe, müsse dann die Politik auch jungen Menschen erklären, sie könne das nicht.
Daniel Dieckmann erklärt, dass in der Tat für 120 Wohnungen Sondermüll in Form von Styropor und allerlei weiteren verdichteten Dämmprodukten sowie Verbundstoffen anfalle. Er weist aber auch darauf hin, dass es bei der Thematik Klimaerwärmung nicht nur um die Dämmung von Häusern für 30 kalte Wintertage gehen könne, viel wichtiger sei, für die Temperatur an 100 heißen Sommertagen Vorsorge zu treffen. Ab einer gewissen Temperatur gebe es keine Lebensqualität mehr für Pflegebedürftige, alte Menschen und Kinder, aber auch für alle anderen nicht. Zum Schutz der Gebäude brauche es weitere Flächenentsiegelung.
Der Erhalt von Gebäuden sei immer Mieter:innenschutz. Da könne unmöglich das Investoreninteresse im Vordergrund stehen. Die Habersaathstraße sei von Sarrazin für 2,02 Mio. Euro verkauft worden und mit den Worten, für die Mieter ändere sich nichts. Für die Mieter:innen habe sich aber alles geändert. Angesichts der Angebotspreis in der Nachbarschaft – im Tacheles von 34.000/qm und in der Schwarzkopffstraße von 40.000/qm – sei in der Habersaathstraße von ähnlichen Erwartungen der Arcadia auszugehen. All das sei der Finanzialisierung des Wohnungsmarktes geschuldet. Doch die Menschen seien keine Verschiebemasse. Wo sollten denn die Mieter:innen, die nach 10-, 12-Stunden-Schichten in der Pflege die Stadt am Laufen hielten, hin? Zwei Stunden nach Brandenburg pendeln? Unter den Umständen würden die Leute aus ihrem Haus nicht weiter in der Pflege arbeiten.
Ein Zuschauer bezweifelt, dass sich die zuständigen Stadträt:innen und ihre Angestellten, die über Abriss oder Erhalt entscheiden, so ausführlich mit der Gesetzeslage befassen wie das in dieser Runde gerade geschehe. Es wäre schön, wenn sie sich für die Sache begeistern könnten. Er habe stattdessen die Erfahrung gemacht, dass der zuständige Stadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf beispielsweise es nicht schätze, mit Bürger:innen über etwas zu sprechen, das er als sein Hoheitsgebiet betrachtet. Der Stadtrat für Abrissgenehmigungen etwa habe nichts mit Bau zu tun. Er sei weder in der Lage, selbst ein Gebäude zu begutachten, noch könne er etwas mit einem Gutachten anfangen. Da stimme ja wohl was nicht. Eine Leitlinie müsse her, dass ein Entscheider fachlich und personell überhaupt ausgestattet ist, ein Gutachten beurteilen und erkennen zu können, ob es ein Gefälligkeitsgutachten ist oder ob es seinen Namen verdient. Darüber hinaus müsse viel mehr vor Ort geprüft werden.
Katrin Schmidberger kann diesen Frust über das spezielle Bezirksamt gut verstehen, möchte sich aber auch schützend vor wenigstens einige Stadträt:innen stellen. Wie gesagt: die Zweckentfremdungsfeststellung liege bei den Sozialstadträt:innen, die Wohnungsaufsicht unterstehe den Stadtplanungsämtern bzw. den Baustadträt:innen. Inzwischen müssten Abrissanträge bei beiden Ämtern gestellt werden. Natürlich sei es nachteilig, wenn diese beiden Ämter nicht miteinander kommunizierten. Klar, Gesetze können noch so toll sein – wenn diejenigen, die sie ausführen, nicht engagiert sind, funktionieren sie nicht. Oder wenn die Ausführungsvorschriften verfremdet werden und nicht mehr so richtig gesetzestreu sind. Es gebe aber auch viele Stadträt:innen, nicht nur unter den Grünen, die sehr engagiert arbeiteten und seit vielen Jahren auf die miserable personelle Situation in den Stadtplanungs- und Wohnungsämtern hinweisen. Mit dem Stellenabbau vor zwanzig Jahren seien sie systematisch ausgeblutet worden. Inzwischen hätten sie zwar nachgearbeitet, aber die Folgen des damaligen Stellenabbaus seien immer noch spürbar. Friedrichshain-Kreuzberg habe aber nun beispielsweise eine AG für Problemimmobilien gebildet. Sie will nicht in Abrede stellen, dass es besser werden muss. Allerdings müssten sie als Politiker:innen und Gesetzgeber:innen sich noch stärker mit den Stadträt:innen und den Mitarbeiter:innen in den Ämtern, die die Gesetze am Ende ausführen sollen, auseinandersetzen, wenn es um die Ausarbeitung der Ausführungsvorschriften geht. Das passiere wohl noch zu wenig.
Zudem sei ein Mietwohnungskataster notwendig, in dem jede Wohnung mit einer ID versehen werde, wie es in der Schweiz und in vielen anderen Ländern bereits üblich sei. Wenn der ungefähre Zustand der Wohnung darin erfasst werde und ob sie vermietet ist oder leer steht, hätten die Ämter ein viel besseres Instrumentarium. Derzeit liefen die Ämter den Informationen hinterher, sobald es um Leerstand gehe. Viel Leerstand werde aber auch deshalb nicht abgestellt, weil sich die Eigentümer:innen in lange und aussichtslose Rechtstreitigkeiten um Luxusmodernisierung begäben, um Wohnungen leer stehen lassen zu können. Grundsätzlich habe er recht und sie volles Verständnis, doch gebe es auch motivierte Stadträt:innen und Mitarbeiter:innen.
Katalin Gennburg findet es problematisch, dass die Verwaltung das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu einer Art Airbnb-Gesetz mache und nun mit der Vergabe von Registriernummern beschäftigt sei, anstatt die Bösewichter zu verfolgen, die Abrisse vorbereiten. Es gäbe noch sehr viele Punkte zu diskutieren. Sie findet es gut, dass Katrin Schmidberger auf die Ausführungsvorschriften verwiesen hat, und ist überzeugt, dass die Koalition mit politischem Willen richtig was vorlegen könne. Sie weist aber noch auf eine weitere Leerstelle hin: die Frage der Kräfteverhältnisse. Auch in ihrem Wahlkreis Alt-Treptow gebe es einige Häuser, an denen sich die Wirkmächtigkeit des Gesetzes ermessen lasse. Ein Haus beispielsweise stehe schon sehr lange leer, weil der Besitzer es sich finanziell leisten könne, eine Klage nach der anderen zu erheben, um den Leerstand so lange fortzuführen, wie es ihm passt. Vor Jahren habe sie schon vorgeschlagen, einen Klagefonds aufzulegen, um Gleichheit herzustellen und die Bezirke überhaupt in die Lage zu versetzen, in eine Klage hineingehen können. Man muss sich da aber auch fragen, ob damit Steuergelder verschwendet werden sollten. Denn häufig werde das Land – wie im geschilderten Fall –bewusst mit Klagen irgendwelcher dubioser Kanzleien überzogen. Bei manchen Klagen sei zudem zu befürchten, dass das Land nicht die besten Chancen habe. Nicht weil es im Unrecht sei, sondern weil es manchmal nicht die besseren Anwälte habe. Diese Ebene sollte auch diskutiert werden. In Hinblick auf die Habersaathstraße, wo durch persönliche Intervention der Senat schließlich Rückendeckung für eine Klage gegeben habe, werde deutlich, dass ein solches Vorgehen in seiner ganzen Fragilität natürlich nicht für jeden derartigen Fall zu leisten wäre. An Ülker Radziwill gewendet, ruft sie noch mal die schon ewig währende Debatte über die Legalisierung von Hausbesetzungen in Erinnerung, die sie als ein effektives Mittel gegen Spekulation sieht. Das sollte die Koalition gemeinsam angehen.
Sie kommt noch mal auf die breiten Bündnisse zurück: Es gebe seit 2019 den Klimavorbehalt, den der Senat in Anerkennung der Klimanotlage beschlossen habe. Darin finde sich leider keine Passage zu der Abrissproblematik, die unbedingt einbezogen werden sollte. Es gebe nun einen Klimabürger:innenrat, der hoch interessant die verschiedenen Handlungsfelder diskutiert habe. Er nehme auch den Bausektor und die Entmietung in den Blick und sage, dass genau diese Spekulation den Klimawandel anheize. Sie plädiert dafür, Organisationen in die Auseinandersetzung mit einzubeziehen, weil damit noch viel mehr Kraft in die Debatte komme.
Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung, Tourismus und Clubkultur der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist der Meinung, dass die Debatte schon weiter ist, als im breiten Diskurs wahrgenommen. Genannt wurde schon die Architektenkammer, die sich klar positioniere und nicht irgendwer sei. Auch in der Bauwirtschaft selbst sei die Problematik bekannt, nur zu einigen Investor:innen sei sie noch nicht so richtig durchgedrungen. Gleichwohl sei der Handlungsbedarf massiv, sowohl zum Schutz bezahlbaren Wohnraums, dem sich die Koalition verpflichtet habe, als auch angesichts der Klimakrise. Neu gebauter Wohnraum sei niemals so günstig zu haben wie der vorhandene. Daraus ergeben sich die Fragen nach Umbau und wie mit dem Bestand zu verfahren sei, um die Stadt für die steigenden Temperaturen zu ertüchtigen. Damit sie lebenswert bleibt, sei auch der Umbau des öffentlichen Raums notwendig, indem beispielsweise Ausgleichsflächen geschaffen werden, um die Temperatur runterzukühlen. Es gelte, die vielen guten existierenden Ansätze auf den verschiedenen Ebenen der Stadtentwicklung und der Bezirke mal übereinanderzulegen, in der Gesamtheit anzuschauen und zusammenzubringen. Nur so gelinge es, Berlin zukunftsfähig zu machen.
Ein Zuschauer weist darauf hin, dass insbesondere in Westberlin viele Gebäude nicht dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz unterlägen, nämlich jene in den sogenannten beschränkten Arbeitsgebieten, in denen Wohnen nicht stattzufinden habe. Mit dieser Begründung habe ein Investor in Mitte sein Negativattest bekommen: Wenn das Land Berlin selbst schon sage, es wolle an einem Standort keine Wohnhäuser, könne das Zweckentfremdungsverbotsgesetz dort nicht eingreifen. Im Bezirk Mitte gebe es eine inoffizielle Liste von 39 Häusern, auf die dieses Kriterium zutreffe, die die BVV-Mitglieder aber nicht einsehen dürften. Wie hoch der Anteil im Westteil der Stadt sei, wisse er nicht. Planungsrechtlich müsse dringend nachgesteuert werden, damit diese Gebiete zu einer Mischung aus Gewerbe- und Wohngebieten würden und das Zweckentfremdungsverbotsgesetz auch hier greife.
Ülker Radziwill bedankt sich für die Anregungen. Die Pause hat sie zum Austausch mit der MieterWerkStadt Charlottenburg genutzt. Die aktuellen Änderungsvorschläge will sie prüfen lassen. Von Herrn Bartels nimmt sie den Auftrag einer Gesetzesänderung mit. Bei einem Termin könne das noch ausführlicher besprochen werden. Die Gesetzgeber:innen säßen ja hier in den Reihen, aber sie wolle gern prüfen, ob der vorgeschlagene Einschub rechtlich umsetzbar sei. Sebastian Bartels habe auch weitere Zuarbeit in Aussicht gestellt. Sie freue sich darauf.
Weil sie im Raum die Stimmung wahrgenommen habe, dass es am besten wäre, gar nicht mehr neu zu bauen, verweist sie auf die Bevölkerungsprognose, die von weiterem Zuzug in die Stadt ausgehe. All diesen Menschen müssten auch Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, ebenso einer alternden Bevölkerung altersgerechter Wohnraum. So hätten nicht nur Häuser Lebenszyklen, sondern auch Menschen, deren Bedarf sich im Laufe des Lebens ändere. Aus sozialpolitischer Sicht hält sie ein zielgerichtetes Bauen für notwendig. Es müsse das Zusammenleben aller organisiert werden. Dass dabei neuer Wohnraum geschaffen werde müsse, steht für sie außer Frage, ebenso dass in den Quartieren möglicherweise Änderungen zugelassen werden müssten, um nicht nur Klimaneutralität, sondern auch soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Der Senat beschäftige sich schon seit der rot-rot-grünen Koalition mit den Möglichkeiten, die andere Baustoffe bieten. So würden Kitas und Schulen häufig in Holzbauweise erstellt, ebenso sei modulares Bauen mit Holz möglich. Der Leerstand sei zu prüfen, auch von Gebäuden, die nicht zum Wohnen gedacht seien, aber vielleicht dazu umgebaut werden könnten. Gar nicht zu bauen sei keine Lösung, aber die Frage sei: Wie wollen wir die Stadt entwickeln? Genauso wichtig sei es, den Bestand zu sichern und die Mietsteigerungen zu stoppen, Entwicklungen sollten sachte und vorsichtig stattfinden. Sie plädiert dafür, mit der privaten Wohnungswirtschaft zu sprechen und ihr beispielhaft zu vermitteln, was das Land Berlin sich wünsche. Denn Eigentum verpflichte und auch sie müsse ihren Anteil leisten. Wichtig sei es zudem, einander zuzuhören und zu verstehen, deshalb sei ihr auch das Iniforum so wichtig, und sie freut sich auf die Fortsetzung.
Ülker Radziwill habe ein weites Feld eröffnet, erklärt Klaus Helmerichs, doch nur über ganz spezifische Förderungen gelinge es, auf Dauer bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, auch bei allen Innovationen – das sei einfach so. Den größten Schutz gebe der Bestand, der sei erst mal zu sichern. Hinzu komme, dass die Landeseigenen die geforderten 30 % Sozialwohnungen herstellten, alle anderen bauten Eigentumswohnungen. Wenn bezahlbarer Wohnraum gebaut werden solle, müsse man sehr genau zugucken. Für ihn stehe im Vordergrund, der Finanzialisierung des Wohnungsmarkts und dessen Umwälzung etwas entgegenzusetzen und dafür ein Bewusstsein zu schaffen. Zudem lebten wir nicht mehr im Jahre 1965 – wenn es ein neues Gesetz gebe, könne man nicht Verordnungen dazu verfassen, die sich am alten Gesetz orientierten. Damit konterkariere man den politischen Willen. Den Eindruck habe er bei der Lektüre der Verordnungen und Ausführungsvorschriften gehabt. Es könne nicht das Investment von 45 Mrd. Euro anonymer Fonds als geschütztes Eigentum im Vordergrund stehen, sondern es gelte, das Zuhause derjenigen zu sichern, die in den Wohnungen lebten.
Wolfgang Mahnke sieht in der Runde genug Menschen versammelt, die die verschiedenen angesprochenen Themen auf der Verwaltungsebene voranbringen können. Da müsse man nicht auf das nächste Hearing oder eine ähnliche Gelegenheit warten. Wie der Mieterverein seien auch sie bereit, Anregungen für die Ausführungsvorschriften zu geben.
Daniel Dieckmann möchte das große weite Feld nicht wieder aufmachen, aber ein paar Zahlen auf den Heimweg mitgeben: Mehr als 60.000 Wohnungen fallen jedes Jahr aus der Bindung. Zweckentfremdung und Leerstand gebe es in der ganzen Stadt – wo man abends keine Lichter sehe, stehe wieder ein Haus leer. Es gebe einen Überhang von etwa 70.000 Baugenehmigungen – eine unendliche Geschichte der Spekulation. Die SPD Mitte sei da sehr weit und habe sich schon vor zwei oder drei Jahren für den Erhalt der Habersaathstraße ausgesprochen. Auf www.berlin.de sei die Resolution zu finden. Und er spricht einen Dank an den Berliner Mieterverein aus, der seit Jahren treu an ihrer Seite stehe und sie berate.
Anastasia Blinzov weist darauf hin, dass das Hearing aufgezeichnet wurde, wer Einwände gegen die Veröffentlichung seines Beitrags im Netz hat, soll sich bitte melden.