Rechtsgutachten: „Informationspflichten von Eigentümer*innen gegenüber Mieter*innen bei der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Wohnungseigentum“

Laut Gutachten der Diplom-Juristin Alina Holze ist eine solche Informationsverpflichtung als Eintragungsvoraussetzung im Grundbuch rechtlich machbar und verfassungsgemäß: Sie verletzt keine Grundrechte von Eigentümer*innen und stellt vielmehr die Umsetzung eines konsequenten und praxistauglichen Mieter*innenschutzes dar. Aktuell besteht keine Informationsverpflichtung – dabei kann sie für Mieter*innen eine Rolle spielen.

Bevor eine Mietwohnung als Eigentumswohnung verkauft werden kann, muss das Mietshaus in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt worden sein. Diese Wohneinheiten können dann in sogenanntes Wohneigentum umgewandelt werden.

Ob sie in einer umgewandelten Wohnung leben, wissen viele Mieter*innen jedoch nicht – oft erfahren sie davon erst, wenn die Wohnung zum Verkauf steht oder sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten.

Zwar sind Umwandlungen seit 2021 durch den neu geschaffenen §250 Baugesetzbuch weitestgehend ausgeschlossen, doch allein zwischen 2011 und 2020 wurden in Berlin über 120.000 Wohnungen umgewandelt. Eine Informationsverpflichtung könnte Mieter*innen helfen, frühzeitig zu wissen, ob zukünftig die Möglichkeit eines Verkaufs und einer Eigenbedarfskündigung im Raum steht.

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de