Beitrag #7 aus dem mietenpolitischen Dossier 2021

Wir veröffentlichen hier den 7. Beitrag aus dem mietenpolitischen Dossier von Women in Exile

Das Problem ist, dass wir geflüchtete Frauen in der deutschen Gesellschaft durch Rassismus und Diskriminierung ausgegrenzt werden. Wir sind viel zu oft gezwungen, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, oft bis zu zehn Jahren, worunter wir sehr leiden. In diesen Lagern haben wir keine Privatsphäre, wir werden diskriminiert und isoliert, wir sind Gewalt ausgesetzt und uns selbst überlassen. Wir leben in ständiger Angst mit diesem Trauma und den psychologischen Problemen aufgrund der Isolation. Wir verzweifeln am deutschen System, das uns langsam umbringt.

Wer das Recht hat, eine Wohnung zu suchen, hat wegen des Rassismus und der Diskriminierung Schwierigkeiten, eine zu finden. Auf unsere Bewerbungen bekommen wir oft keine Antwort, allein wegen des ausländischen Namens. Wenn wir doch zu einer Besichtigung eingeladen werden, dann werden wir wegen unserer Hautfarbe abgelehnt. Wir sprechen nicht von Einzelfällen, denn wir sind Viele. Wir sind die Ausgegrenzten und Marginalisierten der deutschen Gesellschaft. Soziale Ungleichheit ist ein fruchtbarer Boden für die Entwicklung von Vorurteilen, die sich in Diskriminierung niederschlagen. Die Kombination von kulturellen Unterschieden und sozialer Ungleichheit fördert den Rassismus. Dabei tragen viele von uns auch zur Wirtschaft bei, indem wir Steuern zahlen.

Wir sind vollwertige Bürgerinnen!

Rassismus und Diskriminierung bekämpfen

Die Politik muss die Geißel des Rassismus ausrotten und aufhören, Vorurteile gegenüber Ausländer:innen zu schüren.
Flüchtlinge müssen sich in die Gesellschaft integrieren können, indem ihre Lebensbedingungen und ihre Rechte ohne Rassismus und Diskriminierung respektiert werden. Dabei spielt die Wohnungsfrage eine wesentliche Rolle. Sie kann für uns gelöst werden, wenn alle Lager aufgelöst werden und alle Flüchtlinge Wohnungen bekommen.

Unsere drei Forderungen

1. Sensibilisierung: Der Berliner Senat muss seine Mitarbeiter:innen sowie die Mitarbeiter:innen der landeseigenen Wohnungsgesellschaften für das Problem der rassistischen Ausgrenzung sensibilisieren und den
Verantwortlichen deutlich machen, dass Geflüchtete Zugang zu Wohnraum ohne Diskriminierung bekommen müssen. Dies ist auch in geeigneter Weise in der Öffentlichkeit und gegenüber der privaten Immobilienwirtschaft zu kommunizieren.

2. Wohnungen für alle: Geflüchtete müssen durch folgende Maßnahmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen bekommen:

  • Anweisung an die landeseigenen Wohnungsgesellschaften, Wohnungen diskriminierungsfrei an Flüchtlinge zu vermieten
  • Bindung der Fördermittel für die Schaffung von Wohnraum an die diskriminierungsfreie Vergabe der geförderten Wohnungen an Geflüchtete
  • Ermöglichung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch IBB-Darlehen oder entsprechende Zuschüsse auch für Geflüchtete ohne sicheren Aufenthaltsstatus

3. Lager schließen: Beendigung der diskriminierenden und Rassismus fördernden Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Gewährleistung, dass alle Flüchtlinge in Wohnungen leben können.