Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung des Berliner Mietervereins und des IniForums zum Vorkaufsrecht

Am 15. Dezember um 19 Uhr diskutieren Hausgemeinschaften und Rechtsexpert:innen die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht und sprechen über mögliche Handlungsoptionen.

Schon lange fordern Initiativen und Expert:innen, das kommunale Vorkaufsrecht in ausgewiesenen Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) zu schärfen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 9. November 2021 ein vernichtendes Urteil gefällt: Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen die Bezirke ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nicht wie bisher ausüben, sondern nur in wenigen Ausnahmefällen. Ohne ihr generelles Vorkaufsrecht können die Bezirke jedoch nicht einmal mehr Druck auf die Verwertungsinteressen von Anleger:innen und Immobilienspekulant:innen ausüben, um sie mit Abwendungsvereinbarungen dazu zu verpflichten, soziale Kriterien und Interessen der mietenden Bevölkerung in den Milieuschutzgebieten zu achten. Damit entfällt ein weiteres Instrument zum Schutz gegen die Verdrängung von Mieter:innen.

Gemeinsam mit betroffenen Hausgemeinschaften und Fachexpert:innen aus Verwaltung, Baurecht und Wissenschaft wollen wir das Urteil des BVwG auswerten und anhand verschiedener Einzelfälle einordnen. 

Dabei stellen sich Fragen wie

  • Was bedeutet das Urteil für Mieter*innen in Milieuschutzgebieten? 
  • Welche Folgen hat es für Häuser, für die eine Abwendungsvereinbarung geschlossen wurde? 
  • Wie können die Bezirke aktuell mit der veränderten Situation umgehen?
  • Was muss die neue Bundesregierung unternehmen, um die Gesetzeslage zu ändern?
  • Warum ist Vernetzung jetzt so wichtig und was können wir noch tun?

Die Veranstaltung wird vom Berliner Mieterverein und dem IniForum organisiert. Sie ist öffentlich, kostenlos und findet digital per Zoom statt. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail. Der Link wird in den Tagen vor der Veranstaltung versendet.