Berliner Mietervertretungen Nebensache?

Die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte hat eine Pressemitteilung zur Stellung von Mietervertretungen veröffentlicht. Die Mitteilung ist hier unverändert nachzulesen.

Seit über 30 Jahre sind in den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Berlins Mietervertreter tätig, die die Interessen von MieterInnen gegenüber den LWU wahrnehmen. Diese Mieterbeiräte (MBR) sind ehrenamtlich wirkende, demokratisch von den MieterInnen für 5 Jahre gewählte Vertreter, die aus den entsprechenden Quartieren kommen. Sie kennen ihre Kieze, die Bewohner und deren Freuden, Sorgen und Probleme. Ziel der Tätigkeit der MBR ist es dabei, immer einvernehmliche Lösungen für Probleme zu finden, bei Konflikten moderierend zu wirken, aber auch offensiv die Interessen der Mieterinnen zu vertreten. Gesetzlich erwähnt sind die MBR gegenwärtig nur mit einem Satz im Wohnraumversorgungsgesetz Bln (WoVG) aus dem Jahr 2015. Er lautet: Neben den Mieterräten können gebietsbezogene Mieterbeiräte eingerichtet werden.

Seit dem Frühjahr 2020 wurde im Nachgang zu einer Anhörung der Mieterbeiräte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses intensiv an der Novellierung des WoVG gearbeitet, die gemäß dem Koalitionsvertrag noch vor Ende der Legislatur zum Gesetz werden soll, in dem dann auch die gesetzliche Verankerung der gleichberechtigten Stellung der Mieterbeiträte zu den Mieterräten in den LWU erfolgen soll. Es geht darum, die Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung der MBR im Interesse der Mieter und der Gestaltung der Wohnverhältnisse zu garantieren und die Zusammenarbeit mit den LWU auf eine gesicherte einheitliche Stufe zustellen.

Dies scheint nun gefährdet zu sein.

Uns liegen Informationen vor, die darauf hindeuten, dass es eine Novellierung in dieser Legislatur nicht geben könnte oder sie von Kräften der jetzigen Koalition nicht gewollt ist. Die gesetzliche Festlegung von Rechten der Mitwirkung und Mitbestimmung wird von einigen nur kommerziell denkenden Entscheidungsträgern scheinbar als nicht zu duldender Eingriff in die Entscheidungsmacht gesehen. Es wird offenbar zu wenig erkannt, dass nur ein zufriedener Mieter in allen Dingen ein guter Mieter ist und Mietervertreter mit ihrem konstruktivem Herangehen an die Suche Lösungen ein unverzichtbare Hilfe dabei sind.

Wir Mitglieder der IniGr BMBR, die als ehrenamtliches Gremium aktiver MieterInnenvertreter aus den Quartieren der LWU am Text der Novellierung mit inhaltlichen Vorschlägen und Formulierungen aktiv mitgewirkt haben, sind zu tiefst über die mangelnde Bereitschaft von Politik und LWU enttäuscht, sich dieser Herausforderung nicht zu stellen. Die derzeit gültigen „Leitlinien für die Arbeit der Mieterbeiräte und die Zusammenarbeit mit den LWU“ und andere Vereinbarungen sind zwar eine Grundlage, nach der die MBR arbeiten können; sie stellen aber keine Gleichwertigkeit einer gesetzlichen Verankerung dar, wie das für die Mieterräte geregelt ist. Die Leitlinien aus dem Jahr 2018 sind als „Gutwill“ zwischen den LWU und den Mieterbeiräten ausgelegt und garantieren erst mit der Einfügung in eine gesetzliche Regelung wie einem überarbeiteten WoVG die Ausübung von Rechten und Pflichten der LWU und der inzwischen über 100 Mieterbeiräte mit über 300 Mitgliedern.


Als Vertreter dieser Mieterbeiräte der LWU fordert die IniGr BMBR, dass die Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes Bln (WoVG) verantwortungsbewusst und zielstrebig von den Entscheidungsträgern des Senats, den politisch Verantwortlichen und der LWU zu einen erfolgreichen
Abschluss geführt wird. Solche modernen Gesetzespassagen, wie sie die Tätigkeit der ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräten befördern und flächendeckend ausweiten sollen, stehen Berlin gut zu Gesicht, wenn die Berliner Politik die soziale Komponente der Stadtentwicklung und des Wohnens glaubhaft fortführen will.