Informationen über Rechtsschutzversicherungen und Mieter*innenorganisationen

Rechtsschutzversicherungen von Mieter*innenorganisationen springen erst ein, wenn man bereits eine Weile Mitglied ist. Mieter*innen sollten vorsorgen und sich rechtzeitig um Rechtsschutz kümmern.

Viele Berliner Mieter*innen müssen befürchten, dass ihnen demnächst Ärger ins Haus steht. Das können zum Beispiel erhöhte Betriebskostenabrechnungen oder drastische Mieterhöhungen sein. Sehr schnell können Mieter*innen in eine Situation geraten, gegen die sie sich nur noch mit anwaltlicher Unterstützung wehren können.

Organisationen wie der Berliner Mieterverein, die Berliner Mietergemeinschaft oder der Mieterschutzbund Berlin bieten ihren Mitgliedern neben ihren Beratungsangeboten eine Prozesskostenversicherung. Dafür haben sie Verträge mit Rechtsschutzversicherern abgeschlossen.  Aufgrund dieser Verträge gilt bei allen Organisationen eine sogenannte Wartefrist: Erst nach einer Mitgliedschaft von drei Monaten (Mieterverein), sechs Wochen (Mieterschutzbund) oder einem Monat (Mietergemeinschaft) können Mitglieder für einen Rechtsstreit mit ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin die Prozesskostenversicherung in Anspruch nehmen.

Auch sogenannte schwelende Konflikte, also bereits laufende Auseinandersetzungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, sind nach dem Eintritt in eine Mieter*innenorganisation nicht von deren Rechtsschutzversicherungen gedeckt. Das heißt: Liegt beispielsweise die Mieterhöhung schon auf dem Tisch, müssen Mieter*innen ihren Anwalt oder ihre Anwältin aus eigener Tasche bezahlen. Kommt es aber nach der Wartefrist zu Problemen, können sich Mitglieder helfen lassen.Die Vereine empfehlen dann auf Mietrecht spezialisierte Anwält*innen. In jedem Fall prüfen die eigenen Rechtsexpert*innen der Organisationen zuvor, ob das rechtliche Anliegen der Mieter*innen erfolgversprechend ist.

Eine Alternative zu den Angeboten der Mieter*innenorganisationen sind privat abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen. Sie kosten monatlich etwas mehr als der Mitgliedsbeitrag von Vereinen. Ein Vorteil der eigenen Rechtsschutzversicherung liegt darin, dass sie mehr Bereiche als das Mietrecht abdeckt, beispielsweise das Vertrags-, Straf- und Verkehrsrecht.  Aber auch hier ist es wichtig darauf zu achten, welche Wartefristen die Versicherung vorgibt. Manche Rechtsschutzversicherungen sehen außerdem eine Eigenbeteiligung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor, den sogenannten Selbstbehalt. Die Berliner Mieter*innenorganisationen verlangen dies nicht. Wie hoch diese Summe ist, sollte jede*r Mieter*in vor Vertragsabschluss prüfen.

Für Geringverdiener*innen bieten übrigens alle drei genannten Vereine ermäßigte Beitragssätze an. Mieter*innen, die Leistungen vom Jobcenter, vom Sozialamt oder vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beziehen, können sich an die jeweils zuständigen Stellen wenden und einen Beratungsbedarf anmelden. Die Behörden übernehmen den Mitgliedsbeitrag bei bestimmten Mieterorganisationen grundsätzlich auf begrenzte Zeit, wenn akute Probleme auftauchen . Das widerspricht zwar den Regelungen in den Mieterorganisationen, wonach „schwelende Konflikte“ nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Die Behörden sollen jedoch auch mieter*innenfreundliche Regeln einhalten. Wenn bereits absehbar ist, dass Mieter*innen sich schon bald beraten lassen müssten, sollen sie den Mieter*innen helfen und zustimmen, den Mitgliedsbeitrag zu übernehmen. Wer also demnächst beispielsweise eine Eigenbedarfskündigung fürchten muss, sollte sich bei seinem zuständigen Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin melden und über den womöglich kommenden Beratungsbedarf sprechen.

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de