Beitrag #3 aus dem mietenpolitischen Dossier 2021
Wir veröffentlichen hier den 3. Beitrag aus dem mietenpolitischen Dossier von kusWo
Wir sind das Bündnis „kommunal & selbstverwaltet Wohnen“ (kusWo) und fordern eine Demokratisierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Die LWU haben eine ganz besondere soziale Verantwortung, weil zahlungsschwächere Mieter:innen durch große, rein profitorientierte private Wohnungsunternehmen aus ihren Kiezen verdrängt werden.
Die Wahrnehmung dieser sozialen Verantwortung durch die LWU wird aber nur gelingen, wenn es auf allen Ebenen der Unternehmen starke und einflussreiche Mieter:innen-Vertretungen gibt. Als Netzwerk haben wir direkte Gespräche mit den Sprecher:innen der Unternehmen geführt und uns dafür engagiert, die Kooperationsvereinbarung (KoopV) zwischen Senat und LWU zu ändern und zu ergänzen. Dabei haben wir die Erfahrung machen müssen, dass eine effektive Mitbestimmung von Mieter:innen in den Unternehmen nicht gewünscht ist und ohne starken politischen Druck aus der Zivilgesellschaft und durch die Politik nicht zu erreichen ist.
Mitbestimmung und Demokratisierung im Bestand
Wir wollen in den LWU ein von uns entworfenes Stufenmodell der Information und Mitbestimmung durchsetzen. Dazu haben wir eine Broschüre erarbeitet, die auf unserer Website (http://kommunal-selbstverwaltet-wohnen.de) als Download zu finden ist.
- Die Rechte und Zuständigkeiten der Mieterräte und -beiräte sollen anerkannt und ausgebaut werden. Die Anzahl der vertretenen Wohnungseinheiten (WE) in einem Mieterbeirat sollte 1.000 WE nicht überschreiten. Bestimmte Ausnahmefälle sind dabei möglich.
- Wenn sich in Häusern und Siedlungen – ergänzend zu Mieterräten und -beiräten – selbstorganisierte Mieter:innenvertretungen gebildet haben, die eine Vereinbarung über die Entwicklung weitergehender Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte abschließen wollen, sind sie als Verhandlungspartner durch das LWU anzuerkennen.
- Daraus bilden sich insgesamt folgende Ebenen der Beteiligung:
Standardisierte Verfahren für langfristige Mitbestimmungsrechte und Mitbestimmung in der Neubauplanung
- Für Häuser mit Pacht- oder Erbbaurechtsverträgen (Pachthäuser) wird ein standardisiertes Vertragsmuster zur Vertragsverlängerung eingeführt.
- In Siedlungen und Einzelhäusern der LWU, in denen selbstorganisierte Mieter:innen- Vertretungen existieren, wird auf deren Wunsch ein standardisiertes Verfahren zur Vereinbarung erweiterter Mitbestimmungsrechte eingeführt (Beispiel NKZ am Kottbusser Tor). Ziel dieser Verfahren (Kooperationsvereinbarungen) ist der Abschluss von Verträgen zwischen dem LWU und der Mieter:innenorganisation über Mitbestimmung in unterschiedlicher Intensität in den Bereichen Wohnungs- und Gewerbevergabe, Verwaltung, Instandhaltung/ Modernisierung und Einrichtung von Nachbarschaftsräumen.
- Bei der Neubauplanung sind zukünftige Mieter:innen frühzeitig einzubeziehen.
- Bei Neubau und Ankauf sind Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen den LWU und gemeinwohlorientierten Akteur:innen der Wohnraumversorgung (Mietshäuser Syndikat, Community Land Trust, Genossenschaften, et cetera) zu entwickeln.