Zuerst die gute Nachricht: Mieter*innen im Sozialen Wohnungsbau müssen nicht mehr als 30% ihres Einkommens für die Warmmiete bezahlen. Das gilt natürlich auch in Corona-Zeiten. Und wenn Mieter*innen auf Kurzarbeit gesetzt sind oder ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit gesunken ist, gilt das eben auch. Wer wegen Kurzarbeit nur 60% Einkommen hat, kann dann eben auch …
Corona-Soforthilfen im Überblick
Hier haben wir für euch die Berliner Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise mit weiterführenden Links zusammengefasst. Aktuell können noch Anträge für die Soforthilfe III (Zuschuss für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen) und Soforthilfe V (Zuschuss zum KfW-Schnellkredit) gestellt werden.
Soforthilfe V: Corona-Zuschuss in Verbindung mit KfW-Schnellkredit
Das Land Berlin hat ein weiteres Zuschussprogramm auf den Weg gebracht: Antrag auf Soforthilfe V stellen können Berliner Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 100 Mitarbeiter*innen, nachdem sie entweder einen KfW-Schnellkredit bereits beantragt haben oder nach Prüfung nicht beantragen konnten, z. B. weil Überschuldung droht. Die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe V richten sich danach, ob der KfW-Kredit in Anspruch genommen werden konnte oder nicht. Die folgende Grafik der IBB zeigt die Optionen:
Corona-Eindämmungsmaßnahmen: Aktuelle Regelungen für Einzelhandel, Gastronomie- und Kulturbetriebe
Hier halten wir euch auf dem Laufenden über Änderungen der Berliner Eindämmungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Seit dem 07.05. gibt es Neuerungen für Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege und auch bei Versammlungen gibt es weitere Lockerungen:
Ausländische Vermieter*innen sind viel eher zu Mietenbrücken bereit
In der Schweiz ist der Mieterlass für Gewerbemieter*innen fast schon eine Selbstverständlichkeit unter Vermieter*innen. Ganz anders in Deutschland, wo fast die ganze Immobilien-Branche, die in den letzten Jahrzehnten an üppige…
Kisch & Co bleibt!
Die Buchhandlung Kisch & Co besteht bereits seit 23 Jahren in der Oranienstraße. Mit ihren zahlreichen Kulturveranstaltungen ist sie ein geschätzter Begegnungsort im Kiez und neben anderen alteingesessenen Läden ein Anziehungspunkt für die Nachbarschaft und Tourist*innen gleichermaßen. Nach einem Eigentümerwechsel Anfang 2020 wollen die neuen Eigentümer nun den Mietvertrag für Kisch & Co nicht verlängern. Wirkliche Verhandlungen haben bisher nicht stattgefunden, und so sieht es nun aus, als müsste die Buchhandlung Ende Mai schließen. Mit einer vielfältigen Aktion der Solidarität bringen Nachbar*innen in kurzen Videos ihre Unterstützung für den Erhalt der Kiez-Buchhandlung zum Ausdruck.
Nachbarschaft für Kisch & Co: Video-Statements
Mit einer langen Reihe von einzelnen Videos zeigen Menschen ihre Solidarität gegenüber der Buchhandlung „Kisch & Co“, der die Verdrängung aus der Oranienstraße droht. Es ist eine Dokumentation der vielfältigen…
Schutz vor Zahlungsverzug während der Corona-Krise
Seit dem 1. April gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Gewerbetreibenden ermöglichen, das Bezahlen von betriebsnotwendigen Verbindlichkeiten hinauszuzögern. Wann und in welchen Fällen der Schutz vor Zahlungsverzug gilt und was die Schufa dazu sagt, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Gemeingut Nachbarschaft in der Corona-Krise:
Viele Läden können derzeit zwar nicht betreten werden, aber sie bieten trotzdem ihre Produkte an. Andere brauchen dringend Unterstützung, um weiter durchzuhalten. Die Gruppe Neukölln Solidarisch hat eine Online-Karte entwickelt, die Auskunft darüber gibt, welche Leistungen die verschiedenen Läden derzeit noch aufrechterhalten. Alle können helfen, die Karte mit mehr Information zu unseren liebsten Läden und Orten zu befüllen!
Ausnahme-Mietrecht: Keine Kündigung bei Mietschulden aus der Corona-Krise
Vorläufig geben Mietschulden, die während der Corona-Krise entstanden sind, Vermieter*nnen keinen Kündigungsgrund. Doch die Ausnahmeregelungen schützen Gewerbetreibenden nicht vor langfristigen Folgen. Denn es bleibt grundsätzlich dabei: Miete muss bezahlt werden und Vermieter*innen können auf ausbleibende Mietzahlungen hohe Verzugszinsen aufschlagen.
