Der Gebäudebereich ist für circa ein Drittel der CO₂-Emissionen sowie für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich, von denen 28 Prozent auf Raumwärme entfallen (Deutsche Umwelthilfe: 2014). Dementsprechend wurde in den einschlägigen Gesetzen diesem Bereich besonderes Gewicht zugemessen (Energieeinsparverordnung EnEV ab 2002, Energieeinsparungsgesetz EnEG). Durch die festgelegten Kostenumlageverfahren (§ 559 BGB) wurde Vermieter:innen eine hochattraktive Möglichkeit der Finanzierung geboten.