Zwangsräumungen müssen ausgesetzt werden

Auch mit der Räumung des Hausprojektes Liebig34 werden 40 Menschen aus ihrem Zuhause geräumt +++ Zwangsräumungen bedrohen Existenzen und führen zu Wohnungslosigkeit +++ Besonders in Zeiten von Corona, aber auch darüber hinaus, müssen alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden

Die für diesen Freitag, den 9. Oktober, angesetzte Räumung des linken Hausprojektes Liebig34 in Friedrichshain ist genauso wie die anstehenden Räumungen der Kiezkneipe Meuterei und des Jugendzentrums Potse sowie die bereits durchgeführte Räumung des Syndikats im August nur ein Symbol für die tausendfachen Zwangsräumungen, die jedes Jahr in Berlin durchgeführt werden. Durch die geplante Räumung der Liebig34 sind nicht nur ein Veranstaltungsraum und ein Infoladen betroffen, sondern auch 40 Bewohner*innen, die mit der Zwangsräumung ihr Zuhause verlieren. Mit der Liebig34 verliert Berlin auch einen weiteren wichtigen Freiraum. Statt die Durchsetzung dieser extremen Form der Verdrängung zu unterstützen, muss der Berliner Senat sich dringend dafür einsetzen, dass jegliche Zwangsräumungen in der Stadt ausgesetzt werden, um die Wohnungsnot und den Mietenwahnsinn nicht weiter zu verstärken. „Es darf keine Zwangsräumungen mehr geben. Statt diese mit aller Macht durchzusetzen, müssen diese Ressourcen in die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum, den Schutz von Mieter*innen und für die Lösung der Wohnungsfrage einsetzen“ , so Fabian Steinecke vom Initiativenforum Stadtpolitik Berlin.

Die Durchführung von Zwangsräumung dient den Interessen der Wohnungswirtschaft und Immobilienlobby. Für Mieter*innen und die Stadt Berlin tragen diese zu dem alltäglichen Mietenwahnsinn, Wohnungsnotstand, und Verdrängung bei.  Zwangsräumungen verstärken diese Extremsituation noch einmal. Im Fall der Liebig34 ist der treibende Akteur der bekannte Spekulant Gijora Padovicz. Initiativen wie Zwangsräumung Verhindern oder das Berliner Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn machen immer wieder auf diesen Umstand aufmerksam und protestieren gegen die Durchsetzung der Interessen der Immobilienlobby durch den Senat.

Während das Landgericht Berlin im März noch alle Zwangsräumungen pandemiebedingt bis Ende Juni aussetzte, startete direkt im Anschluss die nächste Welle an Räumungen. Dabei ist die Gefahr durch Corona bei weitem nicht gebannt. Täglich steigen die Infektionsraten und die kalte Jahreszeit steht erst noch bevor. Trotzdem dürfen durch Zwangsräumungen Mieter*innen auf die Straße gesetzt werden. Dabei entschied der Berliner Senat noch vor kurzem, dass Mieter*innen  landeseigener Wohnungsbaugesellschaften bis Ende des Jahres nicht gekündigt oder aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt werden dürfen. Dies auch begründet mit der derzeitigen Situation in Zeiten einer Pandemie. Für die Mieter*innen von privaten Vermieter*innen gibt es momentan jedoch keinen Schutz. Obwohl diese ebenso unter den Auswirkungen von Corona leiden. Daher müssen sich die beteiligten Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Wohnen; Arbeit, Integration und Frauen; Justiz) dafür einsetzen, dass die Amtsgerichte schnellstmöglich alle Zwangsräumungen und Versorgungssperren stadtweit aussetzen.

Mit einem Ende der Zwangsräumungen würde der Senat auch die Notwendigkeit der ausufernden Polizeieinsätze, die diese begleiten, beenden. Die Zwangsräumungen von Mieter*innen, Hausprojekten oder Freiräumen dürfen nicht die enorme Polizeipräsenz, die Einsatzkosten und die Einschränkung des Lebens ganzer Nachbarschaften, wie es das Beispiel des Syndikats bereits gezeigt hat, legitimieren.