Auf der Veranstaltung „Was tun gegen den Mietenwahnsinn?“ haben vier Spitzenkandidat*innen und ein Fraktionsvorsitzender die Fragen der mietenpolitischen Initiativen beantwortet.
- Sebastian Czaja (FDP): Milieuschutz
- Bettina Jarasch (Die Grünen): Fördergelder für energetische Modernisierung
- Burkard Dregger (CDU): Baugenehmigungen während des Mietendeckels
- Franziska Giffey (SPD): Quote von Sozialwohnungen
- Klaus Lederer (Die LINKE): Kapitalkonzentration in Boden und Wohnungen

„Der Mietendeckel hat zu einem Rückgang der Bautätigkeit und der Baugenehmigungen geführt. Berlin hat allein im letzten Jahr einen Rückgang von -26% bei den Baugenehmigungen zu verzeichnen.“
Stimmt das?
Nein. Aber hier könnte Burkard Dregger etwas verwechselt haben.
Ein Vergleich der Baugenehmigungen von 2019 (ohne Mietendeckel) und 2020 (mit Mietendeckel) zeigt sowohl in der absoluten Zahl aller möglichen Baumaßnahmen in der Stadt (inklusive Straßenbau, Sanierungen, Aufstockungen u.a.), als auch bei Neubauprojekten, einen leichten Rückgang von zwischen 8 Prozent (Neubauprojekte) und 10 Prozent (andere Baumaßnahmen). Die Zahl der Baugenehmigungen zur Schaffung von Wohnungen lag in der gleichen Zeit bei minus 8 Prozent (Wohnungen im Neubau) und minus 9 Prozent (Wohnungen durch Baumaßnahmen in/an Bestandsgebäuden).

Deutlicher fällt der Rückgang der Fertigstellungen von Bauprojekten und Wohnungen im Vergleichszeitraum aus. Hier findet sich die in der Aussage von Burkard Dregger benannte Zahl von minus 26 Prozent.

Wenn also eine Verwechslung von Genehmigungen und Fertigstellungen unterstellt wird, meint Herr Dregger die Anzahl der fertiggestellten Neubauprojekte, und nicht die Zahl der Baugenehmigungen. Seine Aussage wäre dann folgende: In der Zeit des gültigen Mietendeckels in 2020 sind 26 Prozent weniger bereits genehmigte und begonnene Neubauprojekte fertiggestellt worden, als vor dem Mietendeckel in 2019. Diese Aussage von Burkard Dregger wäre richtig. Die Bautätigkeit in dieser Zeit ist wirklich zurückgegangen.
Bei Fragen der Wohnraumversorgung geht es aber nicht um Bautätigkeit im Allgemeinen, sondern um die Schaffung von Wohnraum, also um die Fertigstellung von bereits genehmigten und im Bau befindlichen Wohnungen. Diese Baufertigstellungsquote von Wohnungen lag im Vergleichszeitraum bei einem Minus von 12 Prozent (Neubau) bzw. 14 Prozent (Bestandsgebäude). Inwiefern dieser Rückgang auf den Mietendeckel zurückzuführen ist, ist eine interessante Frage, die im Rahmen dieser Recherche nicht beantwortet werden kann. Bezüglich der Fertigstellung bereits genehmigter und in Neubauprojekten mit der Herstellung begonnener Wohnungen erschließt ses ich zumindest nicht unmittelbar, warum deren Fertigstellung aufgrund eines Gesetzes erlahmen sollte, das ebendiese Neubauwohnungen explizit von seinen Regelungen ausnimmt (§1 Absatz 1 Satz 3 MietenWoG).
Hier geht’s zum Videomitschnitt der Veranstaltung „Was tun gegen den Mietenwahnsinn?“.