Beitrag #5 aus dem mietenpolitischen Dossier 2021

Wir veröffentlichen hier den 5. Beitrag aus dem mietenpolitischen Dossier von Die Genossenschafter*innen, NETZ für Selbstverwaltung und Kooperation Berlin-Brandenburg e. V. und Netzwerk Berliner Mietshäusersyndikats-Initiativen

Genossenschaftswohnungen sind begehrt, sie versprechen dauerhaft sicheren Wohnraum zu günstigen Preisen und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mitglieder. Aber es gibt zu wenige solcher Wohnungen, vor allem für besonders Bedürftige. Auch mit der genossenschaftlichen Demokratie steht es nicht zum Besten, vor allem in großen älteren Genossenschaften haben Mitglieder oft nur die gesetzlichen Mindestrechte. Auf wesentliche Geschäftsvorfälle können sie oft keinen Einfluss nehmen. Demokratisch organisierte genossenschaftliche Akteur:innen in anderen Rechtsformen, wie das Mietshäuser Syndikat, sind von der Genossenschaftsförderung gänzlich ausgeschlossen.

Die Berliner Genossenschaftsförderung ist kaum wirksam. Für eigenkapitalschwache Genossenschaften ist die Förderung zu gering, um günstigen Wohnraum neu zu bauen oder zu erwerben.

Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen setzt Solvenz und einen geklärten Aufenthaltsstatus voraus, besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen (Obdachlose, Geflüchtete, Einkommensarme) sind ausgeschlossen.

Unsere Lösungsvorschläge

  • Die Genossenschaftsförderung so anpassen, dass demokratisch verfasste genossenschaftliche Unternehmungen ihrer Rolle als gemeinwirtschaftliche Akteur:innen gerecht werden können, unabhängig von der Rechtsform.
  • Die Haushaltsmittel und die Höhe der Förderdarlehen an den Bedarf anpassen.
  • Perspektivische Orientierung auf umfassende Objektförderung für dauerhaft günstigen Wohnraum.

1. Die Genossenschaftsförderung für Neubau und Bestandserwerb umwandeln in eine Förderung gemeinwirtschaftlicher Akteur:innen. Anstelle der Rechtsform sollen folgende Kriterien gelten und auf Dauer festgeschrieben sein:

  • Genossenschaftliches Identitätsprinzip: Nutzer:innen sind zugleich gemeinschaftliche Eigentümer:innen
  • Demokratie: Nutzer:innen haben das Recht, über wesentliche Vorgänge und Geschäfte (zum Beispiel Neubau, große Sanierungen, Zukauf, Verkauf und Abriss) mitzuentscheiden
  • Sozialbindung: Zur Sicherung leistbarer Nutzungsentgelte erfolgt die Bewirtschaftung nach dem Kostendeckungsprinzip, private Gewinnaneignung ist ausgeschlossen
  • Eigentumsbindung: Umwandlung in Privateigentum ist ausgeschlossen

2. Die Haushaltsmittel dem Bedarf entsprechend aufstocken. Auf Antrag können Förderdarlehen herauf gesetzt werden, wenn anders leistbare Nutzungsentgelte nicht möglich sind, insbesondere bei Vorhaben, die sich nicht über Einlagen, sondern über Mitgliederdarlehen/Direktkredite finanzieren oder bei denen die Einlagen nicht ausreichen (siehe unten).

3. Ermöglichung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft von Anfang an – für alle, durch folgende Regelungen:

  • Sozialämter/JobCenter übernehmen Finanzierung von Genossenschaftsanteilen über die bisherige „angemessene Höhe“ (dreifache Bruttowarmmiete) hinaus. Zusätzliche Unterstützung erbringt die Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Verfahrenserleichterung der Antragstellung für Förderdarlehen bei der IBB und Absicherung mit einer Forderungsausfallversicherung
  • Förderdarlehen der IBB auch für Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein ermöglichen, deren Aufenthaltsstatus zeitlich befristet ist
  • Einrichtung eines revolvierenden Fonds, aus dem der 25-prozentige Tilgungsverzicht für Mitglieder, die kein Förderdarlehen bekommen können, als Einlage direkt an die Genossenschaft ausgezahlt wird. Die fehlenden 75 Prozent werden als Förderdarlehen an die Genossenschaft gegeben (siehe oben).