Beitrag #10 aus dem mietenpolitischen Dossier 2021

Wir veröffentlichen hier den 10. Beitrag aus dem mietenpolitischen Dossier von Gesetz AG Mietenvolksentscheid

Im 2016 abgeschlossenen Koalitionsvertrag (KOAV) von Rot-Rot-Grün wurde den Berliner:innen versprochen:

„Die jährlich zu fördernde Anzahl von neuen Wohnungen soll ab 2018 schrittweise von 3.500 auf 5.000 herangeführt werden.“

Die Realität sieht leider anders aus. An fertiggestellten Sozialwohnungen vermeldet die Koalition 863 für das Jahr 2017, 1.036 für 2018, 1.940 für 2019 und 1.395 für 2020. Das heißt, im Mittel waren es nur 1.296 Wohnungen pro Jahr (s. SenSW Drs. 18-26216).

Auch die Zahl der nur von den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) jährlich fertiggestellten geförderten Wohnungen liegt mit 849 (2017), 881 (2018) und 1.679 (2019) Wohnungen sehr deutlich unter dem laut KOAV versprochenen Ziel von 3.000 geförderten Wohnungen pro Jahr.

Es geht hier um ein Kernproblem der Wohnungspolitik in Berlin. Zwar konnte die drastische Reduzierung des Sozialwohnungsbestands von 160.000 auf zirka 100.000 Wohnungen bis 2020 gestoppt werden. Der Abwärtstrend setzt sich jedoch laut Investitionsbank Berlin (IBB) ab 2022 bis 2026 fort (s. IBB, Wohnungsmarktbericht 2019, Grafik S. 51 und im vorliegenden Text folgende Seite).

Die Schrumpfung des Bestands an leistbaren Wohnungen ist besonders gravierend auf angespannten Wohnungsmärkten. In Berlin betrifft dies breite Teile der Bevölkerung. Als grober Anhaltspunkt kann hierzu das Angebot bei ImmobilienScout24 gelten. Darin sind auch Sozial- und kommunale Wohnungen erfasst. Eigene, unveröffentlichte Recherchen ergeben dazu folgendes Bild (s. Tabelle unter der Grafik):

Selbst bei einer WBS-Stufe von 240 Prozent der sogenannten Bundeseinkommensgrenze (BEG, in Berlin gilt die Stufe 140 Prozent) ist das verfügbare Wohnungsangebot für Familien mit Kindern mit einem Einkommen von 5.440 Euro faktisch gleich null. Der „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ ermittelt entsprechend eine Versorgungslücke von 375.000 Wohnungen an leistbaren Wohnungen (SenSW, Tabelle 52, S. 72).

Unsere Forderungen

Es geht also um ein zentrales, nicht erfülltes Versprechen der aktuellen Koalition. Der Kampf der Mieteninitiativen für eine höhere WBS-Vergabequote bis 100 Prozent mit dauerhafter Bindung bei den LWU, wie sie im Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) und in der Kooperationsvereinbarung (KoopV) fixiert wird, setzt da an (—> „[[Die LWU: Mehr leistbare Wohnungen, mehr Demokratie, mehr Kontrolle]]“). In der im April 2021 novellierten, nur bis Mitte 2022 gültigen KoopV ist auf Druck der LWU eine Neubauquote über 50 Prozent blockiert worden. Im geltenden WoVG beträgt die Neubauquote sogar nur 30 Prozent. Die Parteien und Fraktionen einer möglichen, künftigen grün-rot-roten Koalition im Abgeordnetenhaus müssten beantworten, ob sie es bei den Koalitionsverhandlungen bei den 30 Prozent belassen wollen.