Initiativenforum

Stadtpolitik Berlin

Schutz vor Zahlungsverzug während der Corona-Krise

Schutz vor Zahlungsverzug während der Corona-Krise

Seit dem 1. April gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Gewerbetreibenden ermöglichen, das Bezahlen von betriebsnotwendigen Verbindlichkeiten hinauszuzögern. Wann und in welchen Fällen der Schutz vor Zahlungsverzug gilt und was die Schufa dazu sagt, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Gemeingut Nachbarschaft in der Corona-Krise:

Gemeingut Nachbarschaft in der Corona-Krise:

Viele Läden können derzeit zwar nicht betreten werden, aber sie bieten trotzdem ihre Produkte an. Andere brauchen dringend Unterstützung, um weiter durchzuhalten. Die Gruppe Neukölln Solidarisch hat eine Online-Karte entwickelt, die Auskunft darüber gibt, welche Leistungen die verschiedenen Läden derzeit noch aufrechterhalten. Alle können helfen, die Karte mit mehr Information zu unseren liebsten Läden und Orten zu befüllen!

Ausnahme-Mietrecht: Keine Kündigung bei Mietschulden aus der Corona-Krise

Ausnahme-Mietrecht: Keine Kündigung bei Mietschulden aus der Corona-Krise

Vorläufig geben Mietschulden, die während der Corona-Krise entstanden sind, Vermieter*nnen keinen Kündigungsgrund. Doch die Ausnahmeregelungen schützen Gewerbetreibenden nicht vor langfristigen Folgen. Denn es bleibt grundsätzlich dabei: Miete muss bezahlt werden und Vermieter*innen können auf ausbleibende Mietzahlungen hohe Verzugszinsen aufschlagen.

Neuköllner Modell für kiezverträglichen Wohnungsbau auch für Treptow-Köpenick?

Kiez und Kneipe Neukölln berichtet in der aktuellen April Ausgabe über das »Neuköllner Modell« für kiezverträglichen Wohnungsbau. Dies sollte doch auch in Treptow-Köpenick möglich sein! Hierzu wird eine Anfrage an den Bezirk gestellt. Wir sind auf die Antwort schon jetzt sehr gespannt.

Corona-Grundsicherung

Corona-Grundsicherung

Die schnell auf den Weg gebrachte Soforthilfe II für Solo-Selbständige, Freiberufliche und Kleinstunternehmen soll für die Betroffenen die berufliche und betriebliche Existenz in den nächsten 3 Monaten absichern, doch eine andere Frage bleibt für viele: Wie bezahle ich meine Lebenshaltungskosten?

Können Gewerbemieter*innen wegen Corona-Schließung ihrerseits die Miete mindern?

Der Vorstoß von adidas und Co, keine Miete für die ihre angemieteten Geschäftsflächen mehr zahlen zu wollen, hat den Großunternehmen nicht nur immensen Image-Schaden verursacht, sondern auch eine Diskussion unter…

Forderungen JETZT

Forderungen JETZT

In der #CoronaKrise sind die Betreiber*innen von Läden, Handwerksbetrieben, Dienstleistungsbetrieben, sozialen Einrichtung, Cafés und Restaurants oder anderen Kleinbetrieben besonders hart getroffen. Ihre Geschäfte sind geschlossen und sie haben keine Einnahmen…

Corona: Antragstellung für Soforthilfe II

Corona: Antragstellung für Soforthilfe II

Direkt-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln zur Sicherung der beruflichen oder betrieblichen Existenz während der Corona-Krise. Anträge stellen können Berliner Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen oder Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitenden. Dazu zählen auch eingetragene Vereine. Wie läuft die Antragstellung?

›Sicher Wohnen Fonds‹: Soll der Staat jetzt wirklich alle Immobilienunternehmen absichern?

›Sicher Wohnen Fonds‹: Soll der Staat jetzt wirklich alle Immobilienunternehmen absichern?

Immobilienwirtschaftsverbände fordern nicht nur Mieter*innen müsse jetzt geholfen werden, sondern auch den Immobilienunternehmen. Eine staatliche Absicherung von eventuell ausbleibenden Mieteinnahmen müsse über ein ›Sicher Wohnen Fond‹ geschehen, aus dem ohne Prüfung einer Bedürftigkeit ausgezahlt werden solle. Angesichts der dicken Gewinne in der Branche eine gewagte Forderung, die von der Bundesregierung klar abgelehnt wurde.

Die Bundesregierung schickt alle in die Verschuldungsfalle

Die Bundesregierung schickt alle in die Verschuldungsfalle

Vermieter*innen müssen deshalb hinnehmen, dass zwischen April und Juni entstandene Mietschulden von den Mieter*innen erst einmal nicht ausgeglichen werden müssen. Das kann bei manchen ein ganz schönes Loch in die Kalkulationen schlagen. Mieter*innen müssen in dieser Zeit entstandene Schulden bis in zwei Jahren wieder abbezahlt haben. Allerdings hoch verzinst.